Härtere Strafen sind wohl der falsche Weg, Herr Minister

03.02.2015

Landesinnenminister Lorenz Caffier forderte jüngst eine härtere Bestrafung von Einbrechern und unterstützt damit eine Bundesratsinitiative Bayerns. Diese Initiative will künftig verhindern, dass Wohnungseinbruchdiebstähle nicht mehr als minder schwerer Fall mit Strafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft abgeurteilt werden können sondern wieder wie vor 2011 mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsentzug. Außerdem soll bei Einbrüchen in Wohnungen die Überwachung der Telekommunikation ermöglicht werden.
Härtere Strafen sind wohl der falsche Weg, Herr Minister

Aber sind Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung tatsächlich geeignet, den Wohnungseinbruch effektiver zu bekämpfen? Der jetzige Strafrahmen bei Einbrüchen lässt den Richtern nach unserer Auffassung eine ausreichende und erforderliche Spanne bei der Urteilsfindung. Das eigentliche Problem in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern ist doch nicht die letztendliche Bestrafung der Täter sondern das Entdecken und die gerichtsfeste Überführung der Einbrecher. Hinzu kommt die immer noch viel zu wenig gelebte Rolle der Prävention, aus der sich die Polizei weiter zurückzieht und viele vorbeugende Aktivitäten den betroffenen Bürgern selbst überlässt.

Die Ursache ist schnell beschrieben. Unsere Polizei und natürlich auch die Kriminalpolizei leiden bereits enorm unter den jährlichen Stellenkürzungen. Was sollen uns härtere Strafen und weitere Befugnisse nützen, wenn wir der Täter nicht einmal habhaft werden? Selbst wenn wir als Kripo bei jedem potentiellen Einbruchsdelikt Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung fahren könnten, was rechtlich mehr als bedenklich wäre, wer soll denn bei der Kriminalpolizei diese zusätzliche Arbeiten erledigen? Unser Personal wird nicht nach Aufwand oder Erforderlichkeit bemessen sondern lediglich nach dem statistischen Aufkommen, was nach unserer Meinung eher einer Milchmädchenrechnung gleichkommt.

Wir schlagen als Berufsvertretung einen anderen Weg vor.

Zunächst muss das Personal nach ausschließlichen sachlichen Erwägungen bemessen werden (und natürlich auch aus- und fortgebildet). Dann sollte der Technikgedanke viel stärker verfolgt werden. Die Länderpolizeien in Bayern und Nordrhein-Westfalen nutzen beispielsweise die Prognose-Software „Precops“. Dieses Programm sagt mit 80 bis 85prozentiger Wahrscheinlichkeit zukünftige Tatorte voraus, nachdem sie mit Tatortdaten der Vergangenheit „gefüttert“ worden ist. Doch auch für diesen sicherlich weitaus besseren Schutz unserer Bevölkerung benötigen wir Personal, vermutlich sogar mehr Personal. Fachleute müssen diese Voraussage-Technik bedienen und Fachleute müssen den betroffenen Bereich observieren und die Täter dann ergreifen.

Auch der Gedanke der polizeilichen Prävention muss weiter verfolgt werden. Wo haben wir heute noch Streifen, die vorbeugend gefährdete Gebiete befahren, ohne von einem Ereignisort zum nächsten jagen zu müssen? Welches Kommissariat kann denn heutzutage noch lange am Tatort verweilen, um auf Defizite bei der Sicherung des persönlichen Eigentums zu verweisen?

Und noch praktische Hinweise und Fragen an unseren Minister. Selbst bei der Verhängung von höheren Haftstrafen ohne Bewährung an die dann zahlreich gefangenen und überführten Einbrecher. In welcher Justizvollzuganstalt ist denn noch ausreichend Platz für ganze Banden von Einbrechern? Welches zur Zweigstelle degradierte ehemalige Amtsgericht hat denn noch Kapazitäten für mehr Verhandlungen?

Nein, Herr Minister Caffier. Auch beim Wohnungseinbruch hilft nur eine gut ausgebildete, motivierte und personell gut ausgestattete Polizei weiter, gepaart mit innovativer und effektiver Technik. Rufe nach Gesetzesänderungen zeigen unseres Erachtens lediglich auf, dass Defizite bei der Strafverfolgung und Straftatenverhütung vorhanden sind. Diese Defizite sind zu beseitigen und dann reicht auch der vorhandene Strafrahmen aus, Einbrecher angemessen zu bestrafen.