Glückwunsch!!!

31.05.2018

Der BDK Landesverband Niedersachsen spricht allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt eine Beförderung erfahren konnten, seine Glückwünsche aus. Wir freuen uns als Berufsvertretung über jede Beförderung, die durchgeführt werden kann und hoffen, dass noch möglichst viele Kolleginnen und Kollegen befördert werden können.
Glückwunsch!!!

Es ist sehr bedauerlich, dass das hinlänglich bekannte OVG-Urteil im Vorfeld der Beförderungen für sehr viele Turbulenzen und in Einzelfällen auch schwere Enttäuschungen gesorgt hat.

Der BDK Landesverband Niedersachsen hat schon immer verwaltungsgerichtsfeste Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien gefordert. Allein die Rufe verhallten ungehört, und es kommt bei jeder Änderung der vorgenannten Richtlinien zu Klageverfahren, die dann zu den absurdesten Umsetzungserforderlichkeiten geführt haben. Dieses Grundproblem hat weiterhin Bestand. 

Es ist Zeit für ganz neue Wege, was das Beurteilungs- und Beförderungswesen in der niedersächsischen Polizei betrifft. Schon allein um die skandalöse Tatsache zu verhindern, dass Kolleginnen und Kollegen im Einstiegsamt in Pension gehen müssen. Auch das gehört zur viel zitierten Wertschätzung polizeilicher Arbeit.

Weiterhin fordern wir noch für 2018 ein umfangreiches Planstellenhebungsprogramm, insbesondere Hebungen von A 9 nach A 10 und darauf aufbauend von A 10 nach A 11. Das Argument der Landesregierung, es sei kein Geld für Mehrausgaben vorhanden, ist lächerlich und falsch. Es ist durchaus Geld vorhanden. Es muss nur in dem erforderlichen Maß für den Schwerpunkt Innere Sicherheit eingesetzt werden.

 

Matthias Karsch
Landesvorsitzender

 

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