Gesundheitsmanagement - für Tarifbeschäftigte ohne Dienstsport!

06.06.2016

Für Beamte gibt es den Dienstsporterlass - zur Förderung und Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Tarifbeschäftigte dürfen Sport in der Dienstzeit in einem gewissen Zeitrahmen durchführen, allerdings ist eine Anrechnung auf die Dienstzeit nicht möglich.
Gesundheitsmanagement - für Tarifbeschäftigte ohne Dienstsport!
Foto: Petra Bork / pixelio.de

Eine nicht unerhebliche Ungleichbehandlung, insbesondere, wenn Beamte und Tarifbeschäftigte dieselbe Tätigkeit ausüben.

Beispiel: Erkennungsdienst. Der Beamte kann regelmäßig Dienstsport treiben und hat daher entsprechende Fehlzeiten oder Stundengutschriften für außerdienstlichen Sport – bis zu 36 Stunden im Jahr. Nur Aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses werden Tarifbeschäftigte gegenüber Beamten mit gleicher Tätigkeit benachteiligt.
 
Im Zuge der Gleichbehandlung und eines erfolgreichen Gesundheitsmanagements muss hier ein generelles Umdenken stattfinden. Wir fordern daher auch für alle Tarifbeschäftigten einen angemessenen Zeitanteil zur Ausübung von Dienstsport ohne Abzug von Stunden.

Tarifbeschäftigte sollten Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage mitfinanzieren

Vor einem knappen Jahr feierte die GdP die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage als großen Erfolg und brüstete sich damit, dass zur Gegenfinanzierung der Ruhegehaltsfähigkeit „nur“ die Instandsetzungspauschale sowie die Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung wegfallen werden. Der BDK hat hier gemeinsam mit der DPolG erheblich interveniert: Auf diese Weise hätten auch die Tarifbeschäftigten in der Kriminalpolizei, die diesen Bekleidungszuschuss ebenfalls erhalten, für die Finanzierung der Beamtenpensionen herangezogen werden sollen. Jeder dieser Tarifbeschäftigten wäre mit 216,- € im Jahr zur Kasse gebeten worden - und zwar ohne Kompensation! Der BDK konnte eine vollständige Rücknahme dieser Gegenfinanzierung erreichen und so eine weitere Benachteiligung der Tarifbeschäftigten verhindern.