Gesprächstermin mit Generalstaatsanwalt
09.10.2022
Insbesondere lag es dem BDK Landesvorsitzenden am Herzen, mit Generalstaatsanwalt Dr. Fröhlich über die sich immerfort ausweitende Aufgabenwahrnehmung und den gleichzeitig zunehmenden Personalmangel bei der Hamburger Kriminalpolizei zu sprechen. In diesem Zusammenhang stellte Reinecke das aus seiner Sicht unerträgliche Hin- und Herschieben von Verantwortung zwischen Innenbehörde und Polizeiführung fest und formulierte gegenüber Dr. Fröhlich die Hoffnung, dass nunmehr eine tatsächlich ernst gemeinte Aufgabenkritik bei der durch die LKA-Leitung eingeleiteten Restrukturierung des Amtes vollzogen werde.
Dr. Fröhlich vertrat die Auffassung, dass eine durch begrenzte Ressourcen bedingte Opportunität bei der Abarbeitung von Ermittlungsverfahren durch den Gesetzgeber durchaus gewollt, ja sogar sachlich notwendig sei. Man müsse allerdings auch durch Führungsentscheidungen dafür Sorge tragen, dass Personalkapazitäten prioritär genutzt würden. Diese Ansicht dürfte die LKA-Leitung erfreuen, da eine „echte Priorisierung“ bei der Abarbeitung von Ermittlungsverfahren doch wesentlicher Bestandteil der unter dem Slogan „Kripo weiter denken“ eingeleiteten Reorganisation des LKA sein soll.
Dr. Fröhlich empfahl zudem, Ermittlungsvorgänge, die nach sachkundiger Prüfung keine erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze böten, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt der Staatsanwaltschaft Hamburg zum weiteren Befinden zuzusenden. Er stelle immer wieder fest, dass polizeiliche Ermittlungsschritte vorgenommen würden, die für eine abschließende Beurteilung des Falles unnötig seien und das Verfahren eher belasten. Mit dem Ziel einer besseren Anleitung würde dieses Thema auch innerhalb der Staatsanwaltschaft ständig erörtert.
Auch tauschten sich der BDK Landesvorsitzende Jan Reinecke und Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich über die neuste und vom BDK bereits öffentlich kritisierte Idee der Hamburger Polizeiführung aus, einfachste Ermittlungssachverhalte ohne erfolgversprechende Ermittlungsansätze durch Leiharbeitskräfte abarbeiten zu lassen. Gut zu wissen, dass der Generalstaatsanwalt dieser Idee im Kern ebenfalls kritisch gegenübersteht.
Am Ende des Gesprächs verabredeten Jan Reinecke und Dr. Jörg Fröhlich, den gewinnbringenden Diskurs zwischen dem BDK und der Generalstaatsanwaltschaft möglichst bald fortzusetzen. „Ich schätze den BDK als kompetenten, meinungsstarken und innovativen Fachverbund“, lautete dazu der aufmunternde Schlusssatz des Generalstaatsanwaltes.