Gesetzgebung – Anhörungsverfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft

06.08.2024

Das „BVAnp-ÄG 2024/2025“ und was der BDK BW dazu zu sagen hat.
Demo

06.08.2024

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

So ist der Langtitel des vorgelegten Gesetzesentwurfs. Er umfasst 142 Seiten und man erkennt, dass es sich das Ministerium für Finanzen bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht einfach gemacht hat – über die Problematik „Sockelbetrag“ haben wir bereits informiert (vgl. https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/uebernahme-des-tarifergebnisses-auf-die-beamtenschaft-1). Im Ergebnis enthält der Gesetzesentwurf zahlreiche Ausführungen dazu und zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung im Lichte der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Wer Einblick in den Entwurf nehmen möchte, findet ihn derzeit im Beteiligungsportal Baden-Württemberg: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

Unsere Mitglieder werden wir zudem noch etwas ausführlicher informieren. Hier nur eine kurze Übersicht über die von uns angesprochenen Themen, die dem Ministerium für Finanzen zugegangen sind.

BW_20240801_Anhörung_Änderung_Dienst_Versorgungsbezuege_Homepage.png

 

Anmerkungen des BDK Baden-Württemberg

  1. Polizeizulage endlich erhöhen und ruhegehaltsfähig ausgestalten. Seit dem Jahr 2008 wurde die Polizeizulage nicht mehr angepasst und das ist erneut nicht geplant.
  2. Stichtagsregelung im Gesetz überdenken, erste Urteile gibt es diesbezüglich bereits, wie die Benachteiligung von Menschen in Elternzeit (ArbG Essen, Az. 3 Ca 2231/23).
  3. Inflationsausgleichsprämie für Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger:innen vollständig auszahlen.
  4. Einmalzahlungen sind Augenwischerei, nur lineare Erhöhungen bringen auf Dauer einen echten Lohnzuwachs (oder zumindest einen Inflationsausgleich).
  5. Die geplanten Anpassungen bei LOD und DUZ sind erstens unvollständig (bspw. keine Anpassung beim normalen Nachtdienst) und zweitens ungenügend. Hier fordern wir insgesamt eine Revision und Anpassung des Zulagenwesens.
  6. Im Bereich der Erschwerniszulagenverordnung ist die Anpassung für eine Tätigkeitsgruppe (Taucher) geplant, unsere Spezialeinheiten werden nicht berücksichtigt und eine inflationsbedingte Anpassung der in der Erschwerniszulagenverordnugn genannten Sondergruppen ist überhaupt nicht vorgesehen (übrigens nie). Zudem haben wir vorgeschlagen, zwei weitere Gruppen aufzunehmen.
  7. Einkünftegrenzen in der Beihilfe. Auch ein Thema, das nicht automatisch inflationsbereinigt wird. Der Bund hat inzwischen eine Dynamisierung eingeführt, die wir ebenfalls dringend brauchen und hier erneut einfordern.
  8. Versorgungslücke bei Scheidung. Bedingt durch die Sonderaltersgrenze bei der Polizei (oder auch der Feuerwehr) führt die aktuelle Rechtslage dazu, dass eine Lücke entsteht, weil der bei einer Scheidung festgelegte Versorgungsausgleich durch die Deutsche Rentenversicherung erst mit dem Renteneintrittsalter 67 Jahre ausgezahlt wird.
  9. Anpassungen in den Bereichen Mütterrente I und II. Was Bayern, Sachsen und der Bund bereits durch Übertragung auf die Beamtenschaft umgesetzt haben, wird in Baden-Württemberg noch nicht mal diskutiert. Wir weisen erneut darauf hin in unserer Stellungnahme.
  10. Anpassung im Bereich der Trennungsgelder, auch hier erwarten wir zumindest eine inflationsausgleichende Anpassung.

Wir kämpfen für euch mit Sachlichkeit, Professionalität und guten Argumenten weiter!