Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

24.09.2024

Stellungnahme des BDK zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541.
clareich auf Pixabay

Auch zum o.g. Gesetzesentwurf war die Expertise des BDK gefragt.
Der Bundesvorsitzende Dirk Peglow nahm am 23.09.2024 für den BDK an der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Stellung. Er stellte fest:

"Im vorliegenden Gesetzentwurf finden sich eine Vielzahl von Regelungen, die geeignet sind, bisherige Lücken im Bereich der Strafverfolgung zu schließen und eine effektivere Verfolgung des Terrorismus zu ermöglichen. Mit der Umsetzung werden die Möglichkeiten der Verfolgung terroristischer Vorfeldaktivitäten aus Sicht des BDK erheblich verbessert und die Gefahr der Begehung terroristischer Gewalttaten weiter minimiert."

Zudem erscheint es sachgerecht, die bislang nur teilweise gegebene Strafbarkeit von Versuchshandlungen auf alle Tatbestandsalternativen auszudehnen. Sie ermöglicht es, eine Vielzahl von Vorfeldaktivitäten nunmehr als Straftaten zu verfolgen. Allerdings führte Dirk Peglow weiter aus:

"Wir haben es hier mit einem sehr komplexen Werk zu tun, das aus praktischer polizeilicher Sicht sehr schwer zu verstehen ist. Darüber hinaus werden die geplanten Änderungen zu einer deutlichen Mehrbelastung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Staatsschutzdienststellen und bei der Justiz führen."

Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie an dieser Stelle.

Die gesamte Anhörung in Wort und Bild kann auf der Webseite des Bundestages angeschaut werden.