Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in Kraft
05.01.2021
Mit dem „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtline EU 2019/1023 umgesetzt. Dieser Rechtsrahmen ermöglicht es Unternehmen, sich bei drohender aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren.
Die Insolvenzantragspflicht bleibt im Januar 2021 weiterhin ausgesetzt – ab dem 1. Februar 2021 ist sie wieder Pflicht. 2021 wird sich zeigen, ob es zu größeren Firmenpleitenwellen kommt und inwieweit dann auch die Kriminalinspektionen 3 im Lande mit Insolvenzen belastet sein werden.
Eine sehr gute Übersicht bietet der Artikel „Insolvenzrechtsreform zum 1.1.2021 in Kraft, ab 1.2. wieder Insolvenzantragspflicht für alle“ auf haufe.de, der allen Interessierten empfohlen wird.
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