Gesetz zur Besoldungsanpassung für 2016 und 2017

19.07.2016

Rechtzeitig vor der Sommerpause und den anstehenden Wahlen zum neuen Landtag haben unsere Volksvertreter im Juni 2016 das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.
Gesetz zur Besoldungsanpassung für 2016 und 2017

Wie schon im Anschluss an die letzte Tarifrunde im März 2015 angekündigt, hat der Landtag am 9. Juni 2016 das o. g. Gesetz verabschiedet und sich dabei auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen gestützt. Das Gesetz tritt am 1. September 2016 in Kraft und führt zu einer Erhöhung der Beamtenbesoldung im Nordosten in zwei Schritten. Folgende Erhöhungen wurden u. a. beschlossen:

  • Erhöhung der Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger zum 1. September 2016 um 2,0 %, wobei sich das Grundgehalt mindestens um 65,00 Euro erhöht,

  • Anhebung der Anwärterbezüge um 30,00 Euro,

  • Erhöhung der Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger zum 1. Juni 2017 um 1,75 %.

Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung für die Zulage beim Dienst zu ungünstigen Zeiten und bei der Mehrarbeitsvergütung.

Die ab 1. September 2016 und 1. Juni 2017 für die einzelnen Besoldungsgruppen geltenden neuen Bezüge und andere Änderungen können beispielsweise hier oder im Mitgliederbereich eingesehen werden.