Gescheiterte Novellierung des Bundespolizeigesetzes
05.07.2021
Berlin 30.06.21 (ots) - Im letzten Moment - quasi auf der Zielgraden - wurde das durch den Bundestag beschlossene Gesetz im Bundesrat abgelehnt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Verband Bundespolizei kann nicht verstehen oder nachvollziehen, dass nach langen und zähen Verhandlungen auf Bundesebene der mühsam errungene Kompromiss noch durch die Ländervertretung zu Fall gebracht wurde. Sachliche und fachliche Gründe haben bei der Entscheidung offensichtliche keine Rolle gespielt.
"Das ist ganz bitter und ein echter Rückschlag für die innere Sicherheit in Deutschland. Es macht mich zudem betroffen, dass Parteiideologien und die Hybris einiger "großer" Bundesländer diese wichtige Anpassung an die reale Kriminalitätslage verhindert haben. Doch hat hier nicht nur die Politik eine unrühmliche Rolle gespielt, selbst aus eigenen Reihen kam Sperrfeuer, " so der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke.
Die Novelle des Bundespolizeigesetztes ist längst überfällig. Das Gesetz stammt aus dem letzten Jahrhundert (1994). Es entspricht einfach nicht mehr der aktuellen Rechts- und Sicherheitslage und gilt daher zwingend zu novellieren.
Wir haben die vorgeschlagenen Anpassungen an die Erfordernisse, auch im Hinblick auf eine Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland, ausdrücklich begrüßt. Wir sehen die Aufgabenerweiterung im Bereich der Strafverfolgung allerdings auch kritisch. Für die Bearbeitung von Raub- und Sprengstoffdelikten, diversen Nebengesetzen sowie eine Zuständigkeit auch bei Inlandsaufgriffen unerlaubt aufhältiger Personen, ist die Bundespolizei nicht gut aufgestellt. Es fehlt an Personal in quantitativer, leider jedoch auch in qualitativer, Hinsicht.
Jetzt rächt sich bitter, dass die Aufgabe Kriminalitätsbekämpfung über viele Jahre sträflich vernachlässigt wurde. Die Ermittlungsdienststellen sind oftmals überaltert. Viel Fachwissen ist durch fehlenden Wissenstransfer verloren gegangen und der kriminalpolizeiliche Bereich zunehmend unattraktiver geworden ist. Hinzu kommt, dass aufgrund der Ausbildungsoffensive die dringend erforderliche kriminalistische Fortbildung quasi auf null gefahren wurde.
Wir fordern von der neuen Bundesregierung, die Novelle des Gesetzes schnellstmöglich auf die Tagesordnung zu setzen. Zur Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention auf Bundes- und Landesebene bedarf es enger Kooperationen mit den Landespolizeien und weiteren Sicherheitsbehörden und auch der Reform des BPOLG.
Für uns geht es nicht darum, der Bundespolizei mehr Befugnisse zu geben, sondern die Kriminalitätsvorsorge und -bekämpfung, insbesondere in der Fläche, massiv zu stärken und zwar in enger Kooperation mit der Landespolizei und allen anderen Sicherheitsbehörden. Die gewaltigen Aufgaben, insbesondere hervorgerufen durch die vielfältigen Facetten der Organisierten Kriminalität können nur gemeinsam und im Verbund gemeistert werden.
Die Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung muss dringend zur Chefsache in der Bundespolizei erklärt werden. Überalterte und teilweise demotivierte Ermittlungsbereiche sehen sich, insbesondere in den Bahnhofs- und Flächeninspektionen, einer erheblichen und teilweise auch qualifikationsintensiven Aufgabenmehrung gegenüber. Ermittlungsarbeit wird zunehmend komplexer und komplizierter. Sie erfordert eine breite digitale Kompetenz. Die rechtlichen Hürden und Erfordernisse im Ermittlungs- und Forensikgeschäft werden ständig erhöht. Dafür brauchen wir mehr denn je qualifizierte, motivierte und erfahrene Kriminalisten*innen.
Das wären aus Sicht des BDK, Verband BPOL, die wesentlichen Aspekte dieser "Chefsache"
- Spezialisierung in der Ausbildung
- Qualifizierte Fortbildung in allen Bereichen
- Seiteneinstieg für Spezialisten /Fachkarrieren
ermöglichen - eigene Laufbahn für den kriminalpolizeilichen
Aufgabenbereich - Abschaffung des führungsfokussierten Personalentwicklungskonzeptes (PEK) -
- Stärkung der digitalen Kompetenz
- Mobiles Arbeiten als Standard
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: 0174 3351300
E-Mail: Melanie Kostka oder Thomas Mischke
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OTS: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)