Geschäftsbericht der Verwaltungsgerichte

15.02.2019

Pressemitteilung vom 13. Februar 2019.
Geschäftsbericht der Verwaltungsgerichte

Warum greift der BDK die Pressemitteilung auf?

Die Verwaltungsgerichte sind zuständig, um strittige Verwaltungsangelegenheiten zwischen dem Bürger/Firmen/Organisationen und den Verwaltungen zu klären. Das reicht von Streitigkeiten bei verkaufsoffenen Sonntagen, über eisenbahnrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse hin zu Asylverfahren. Daneben sind Verwaltungsgerichte aber auch zuständig für Klagen aus der Beamtenschaft gegenüber dem Dienstherr bei Verwaltungshandeln. Das beste Beispiel hierfür ist die Konkurrentenklage bei Beförderungsauswahlentscheidungen.

Arbeitsbelastung und durchschnittliche Verfahrenszeit

Wir haben bereits kürzlich die Arbeitsbelastung der Justiz an dieser Stelle aufgegriffen, die als Partner in der Kriminalitätsbekämpfung für die Kripo wichtig ist. Polizei und Justiz brauchen genügend Personal und Sachmittel, um ordentlich arbeiten zu können.

Bei den Verwaltungsgerichten sind gerade die Asylverfahren in den letzten Jahren angewachsen. Dies wirkt sich auf die Bearbeitungszeiten in allen Sachgebieten aus.

In der ersten Instanz, den vier Verwaltungsgerichten im Land, beträgt die durchschnittliche Dauer der erledigten allgemeinen Verfahren bei den Hauptsachen 10,7 Monate, in Eilverfahren 3,3 Monate.

Der VGH Mannheim bildet in Baden-Württemberg die zweite und höchste Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Anträge auf Zulassung der Berufung beträgt dort 4,2 Monate. Bei den durch Urteil erledigten Berufungen sind es durchschnittlich 12,3 Monate.

Die Bearbeitungszeiten sind im Vergleich zum Vorjahr beim VGH leicht gesunken und bei den VG leicht gestiegen. Gerade in der genannten Konkurrentenklage ist dieser Zeitraum aber für alle Beteiligten sehr lange. Es kann also durchaus zwei ganze Jahre dauern, bis ein Streit in beiden Instanzen geklärt ist. Eine Zahl, die man miteinbeziehen sollte, wenn man den Rechtsweg bestreitet. Das soll keine Aufforderung sein, den Rechtsweg nicht zu bestreiten, wenn dieser sinnvoll ist, aber häufiger werden unsere Personalräte gefragt, warum das so lange dauert. Die Zeitläufe sind leider normal.