Gerichtsreform – Gegner und Befürworter verlieren
08.09.2015
Leider mussten die Gegner der Koalitions-Reform, zu denen auch der BDK MV gehört, am Sonntagabend eingestehen, dass die Wählerstimmen nicht gereicht hatten. Notwendig wären 444.443 Stimmen, was einem Drittel aller Wahlberechtigten entsprechen würde. Die Landeswahlleiterin teilte vorläufig mit, dass lediglich 262.608 Wähler mit „JA“ gestimmt haben und die Wahlbeteiligung bei etwa 24% lag.
Ein Erfolg für die rot-Schwarze Koalition in Schwerin?
Wir meinen NEIN.
Der 6. September 2015 hat im Nordosten nach unserer Auffassung nur Verlierer gezeigt. Für die Justiz im Lande bedeutet dieser Tag einen weiteren Abschied von der Bürgernähe, die größten Amtsgerichtsbezirke Deutschlands oder (sehr) weite Wege für alle Verfahrensbeteiligten. Und die Initiatoren der rot-schwarzen Gerichtsstrukturreform dürften sich ebenfalls nicht als Sieger fühlen. Zwar scheiterte der Volksentscheid letztlich wohl an der geringen Wahlbeteiligung oder dem hohen Quorum, doch das Ergebnis darf ruhig als Denkzettel betrachtet werden. Denn 83,2 Prozent der Wähler stimmten gegen das Gesetz von Ministerin Kuder.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass in Mecklenburg-Vorpommern das höchste Quorum für einen Volksentscheid gilt. In anderen Bundesländern wäre das Gesetz der rot-schwarzen Koalition durchgefallen!
Trotz der ersten Enttäuschung möchten wir nicht versäumen, den Initiatoren des Gesetzentwurfes gegen die Reform der Regierungs-Koalition, dem Verein „Pro Justiz“ und dem Richterbund MV, unseren Dank und unsere Anerkennung auszusprechen für ihr Bemühen, eine bürgernahe und trotzdem leistungsfähige Justiz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten zu wollen.
Ronald Buck
Landesvorsitzender