Geplante Anpassung des Organisations- und Dienstpostenplans
24.09.2014
Berlin, 24.09.14 - Das Bundespolizeipräsidium beabsichtigt, dem BMI einen geänderten Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) zur Genehmigung vorzulegen. Die Personal- und Interessenvertretungen sind zur Stellungnahme gebeten worden.
Grundsätzlich begrüßt der BDK BPOL die Anhebung von Dienstposten mit den dazugehörigen Planstellen und die damit verbundene Verschlankung sowie Vereinheitlichung der Strukturen. Im mittleren Dienst ist die Bewertungsebene A8-9mZ bei den Kriminalisten schon Standard, wird jedoch durch einen enormen Beförderungsstau sowie fehlende Aufstiegsperspektiven in den gehobenen Dienst erheblich geschmälert. Im „gD“ sollen die bisher 7 verschieden-gebündelten Dienstposten auf 3 reduziert werden. Diese wären dann mit A9/11, A11/12 und A12/13 besoldet.
Endlich würden Stellvertreter für Leiter der Ermittlungsdienste (ErmD) in den örtlichen BPOLI und in den BPOLI KB eingerichtet sowie stellvertretende Leiter in den MFE bei den BPOLI KB. Deren Dienstpostenbewertungen sollen denen der Leiter mit A12/13 gleichgestellt werden. Im KTD soll es einen Leiter mit A11/12 geben. Soweit so gut.
Aaaaber, seit Jahren fehlt eine durchgehende Besoldungsstruktur in den Ermittlungsdiensten der Fläche. Da es auch im neuen ODP keine Bewertungen nach A11/12 geben soll, müssten Ermittler mit spezialisierten Funktionen (z.B. Kriminaltechniker, Finanzermittler, FOG-Leiter) entweder maximal in der A 11 verharren oder den kriminalistischen Bereich verlassen und z. B. in eine Dienstgruppe wechseln, da dort die Dienstposten der Gruppenleiter auf A11/12 angehoben werden sollen. „Führungskarriere“ ginge also wieder vor Spezialistentum und Fachlaufbahn.
Auch in den Flächen-ErmD der BPOL gibt es z. B. örtliche Teamleiter bzw. Leiter für zugewiesene Aufgaben wie z. B. Kriminalprävention, operative Auswertung, Kriminaltechnik, etc. Viele der Fachkräfte in diesen Spezialbereichen gehören dem mittleren Dienst an. In der BPOL leisten Polizeiober- und -hauptmeister eine Arbeit, die beim BKA und in den Ländern von Kriminalober- und -hauptkommissaren erledigt wird!
Hier hatte der BDK bereits in seinem Gegenentwurf zum PEK einen prüfungsfreien Aufstieg nach 20 Dienstjahren und entsprechender Qualifikation bis maximal A 11 g.D. beschrieben, der angemessene Fachkarrieren in allen kriminalistischen Bereichen ermöglicht hätte.
Ohne der Stellungnahme des BDK vorzugreifen wird erkennbar, dass auch dieser ODP-Entwurf gut gemeint aber nicht gut gemacht ist. Einmal mehr wird eine auf Führung fokussierte Organisationsfortschreibung aufgelegt, die kaum geeignet ist, den fachlichen Herausforderungen des zunehmend komplexeren und schwierigeren Polizeiberufes Rechnung zu tragen.