Genetisches Phantombild/DNA-Phenotyping – BDK-Expertenmeinung gefragt

31.01.2018

Der Anlass ist ungewöhnlich: Tatort am Sonntag. Die Ermittler finden ein Haar des mutmaßlich Tatverdächtigen. Die Schauspieler beklagen sich, dass sie die Spur nicht so auswerten und nutzen dürfen, wie es in anderen Ländern rechtlich schon möglich ist. Das ruft am nächsten Tag den SWR3 auf den Plan und führt zu einem Expertengespräch mit dem BDK.
Genetisches Phantombild/DNA-Phenotyping – BDK-Expertenmeinung gefragt

Der Montag danach. Wir verlassen die Fiktion und landen in der kriminalpolizeilichen Wirklichkeit. Es muss schnell gehen, wenn die Medien recherchieren. Die Sendung soll bereits wenige Stunden später im Radio laufen. SWR3-Anfrage bei unserem Bundesvorsitzenden André Schulz, dieser vermittelt nach Baden-Württemberg zum Landesvorsitzenden Steffen Mayer. Wenig später: zur Mittagszeit erfolgt das Telefoninterview mit dem Redakteur.

Als BDK beziehen wir klare Position: Wir brauchen die zusätzlichen Möglichkeiten für Ermittlungs- und Fahndungszwecke.

Derzeit ermöglicht die StPO die molekulargenetische Analyse zur Feststellung der Abstammung und die Identitätsfeststellung. Seit 2003 darf dabei auch das Geschlecht bestimmt werden.

Die Wissenschaft ist schon deutlich weiter. Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe – alles äußerlich sichtbare Merkmale einer Person und die sogenannte biogeographische Herkunft (also die Frage von welchem Kontinent jemand ursprünglich genetisch abstammt) können wie das chronologische Alter inzwischen aus der DNA bestimmt werden. Nach Stand der Wissenschaft ist dies mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten möglich. Aber es ist derzeit rechtlich in Deutschland nicht zulässig.

Tatsächlich sind andere europäische Länder wie die Niederlande, Slowenien, Frankreich oder Schweden in diesem Bereich rechtlich weiter und besser aufgestellt.
Steffen Mayer stellt im Interview mit dem SWR3 klar, dass diese zusätzlichen Erkenntnisse für Fahndungs- und Ermittlungsarbeit wichtig wären. Denn Ermittlungsarbeit ist wie das Lösen eines Puzzles und jedes Puzzleteil hilft – auch mit Blick auf die Ressourcen der Polizei – weiter.

Wenn man bei einem Gewaltverbrechen aus einer Blutspur, die voraussichtlich dem Tatverdächtigen zuzuordnen ist, aus der molekulargenetischen Analyse herauslesen könnte, dass der Tatverdächtige mit hoher Wahrscheinlichkeit rote Haare und biogeographisch seine Herkunft auf dem europäischen Kontinent hat, können Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen gezielt ausgerichtet werden.

Er stellt abschließend im Interview fest, dass die Wissenschaft schon sehr weit ist in diesem Bereich und nun der Rechtsbereich nachziehen muss.

(Hinweis: Der Beitrag ist leider nicht in der Mediathek verfügbar, er wurde am 29. Januar 2018 um 16.10 Uhr aber ausgestrahlt.)