Gemeinsame Sitzung des Landesvorstandes mit dem Richterbund Mecklenburg-Vorpommern.
08.04.2019
Uns war dieser Austausch besonders wichtig, da die aktuellen Probleme vor allem in der Kriminalpolizei, im Kern nahezu deckungsgleich mit denen einiger Staatsanwaltschaften und Gerichte in unserem Bundesland sind. Der von der Landesregierung so gelobte "Pakt für Sicherheit" sieht im Bereich der Justiz 23 zusätzliche Richter-Stellen vor. Davon sind 15 Stellen für die Staatsanwaltschaften und acht für die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgesehen. Zusätzlich lobte der Bund 2.000 weitere Stellen für alle Bundesländer aus. Nach den gültigen Berechnungen bleiben somit 40 Stellen für M-V.
Nicht, dass man jetzt den Fehler macht diese 40 und 23 zusammen zu zählen. Nein, in der Politik werden die 23 Stellen aus dem Land selbstverständlich in die 40 inkludiert. Nun gut, 40 Stellen hören sich ja trotzdem erst mal gut an. Wie uns das Vorstandsmitglied des Richterbundes jedoch berichtete, werden im Rahmen der Pensionierungswelle bis 2031 ca. 2/3 aller Richter und Staatsanwälte des Landes pensioniert (entspricht etwa 350 bis 370 Richter und Staatsanwälte). Es müssten schon jetzt 25 bis 30 Neueinstellungen pro Jahr erfolgen, wobei es gleichzeitig an ausreichend geeigneten Bewerber mangelt. Parallel zu den Maßnahmepaketen des Bundes und des Landes wird trotz anhaltender Hinweise des Richterbundes die Politik des Personalabbaus weiter betrieben (jährlich einzusparendes Personaläquivalent: etwa 15 R1-Stellen).
In der gleichen schlechten Suppe löffeln Polizei und Justiz beim Thema Ausstattung. Auch in der Justiz ist diese mehr schlecht als recht. Es fehlt an geeigneten Scannern, Druckern, Laufwerken, Datenträgern, Computern und vor allem Softwarelösungen für verschiedenste Aufbereitung und Analyse von (Massen-)Daten.
Ein weiteres Problem, so die Vertreterin, sind die langen Laufzeiten insbesondere der BtM-Gutachten aus dem LKA. Ebenso machte der Landesvorstand des BDK erneut auf die bestehende Generalistenausbildung aufmerksam. Die Digitalisierung bringt ihr Übriges mit sich, so dass aus Sicht des Richterbundes zwingend an der Aus- und Fortbildung der Kriminalpolizei gearbeitet werden muss. Hier befürwortet der Richterbund M-V eine mögliche Y-Ausbildung der Landespolizei, um den Qualitätsanforderungen der Ermittlungen gerecht zu werden.
In der Konsequenz soll der Austausch zwischen dem Richterbund und dem BDK Mecklenburg-Vorpommern weiter aufrechterhalten werden.