Gelegenheit zur hervorragenden Ausbildung ist vorhanden, nur die Intention fehlt offenbar
02.08.2017
Als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten haben wir die Aus- und Fortbildung in unserer Landespolizei wiederholt kritisiert. So ist nach unserer Auffassung die sparteneinheitliche Ausbildung zur Kommissarin oder zum Kommissar im Nordosten wenig zielführend und nicht effizient genug. Darüber hinaus genügt sie den Erfordernissen einer modernen Polizei und speziell den Anforderungen an die heutige Kriminalpolizei nur äußerst mäßig. Nun haben sich insbesondere langgediente Ermittler aus den Ermittlungsbereichen Internet- oder Wirtschaftskriminalität vermehrt um eine außerpolizeiliche Fortbildung oder ein Studium außerdienstlich bemüht. Da ihnen der Dienstherr keine Gelegenheit zur fachkompetenten Spezialausbildung bietet, bleibt nur dieser Weg, um die zugeteilten kriminalistischen Aufgaben effektiv und erfolgversprechend zu bewältigen.
Leider haben einige verantwortliche Vorgesetzte auch diese Möglichkeit der Wissenserlangung torpediert. Sie strichen die zustehenden fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr bzw. legten den privat organisierten Fortbildungsweg als rein persönliche Angelegenheit ohne dienstlichen Bezug aus. Weiterhin wurde erklärt, dass die Ausbildung an unserer Fachhochschule geeignet sei für alle Dienstposten unserer Polizei. Ein Verantwortlicher machte sich sogar wahrheitswidrig über unsere Forderungen nach externer Spezialausbildung lustig. Er münzte unsere Forderung um und behauptete, wir würden im Amt nach A 6 besoldete Beschäftigte dazu animieren, ein Studium der Rechtswissenschaften aufzunehmen. Nach Studienabschluss würde dann dieser Kandidat zum „Dank“ unsere Landespolizei verlassen.
Und so etwas fordere der BDK?!
Merkwürdigerweise kommt auch aus dem Ministerium für Inneres und Europa keinerlei Unterstützung für unsere Forderung nach externer Fachausbildung.
In anderen Bundesländern hat man die Zeichen der Zeit längst erkannt und qualifiziert die Fachleute auch zu solchen. Der berufsbegleitende Fernstudiengang IT-Forensik/Cybercrime an der Hochschule in Mittweida wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Hochschule, dem BDK und Polizeibehörden entwickelt. Spätere Absolventen können dann als Ermittler für Internetkriminalität oder als IT-Forensiker in staatlichen Behörden bzw. in Unternehmen arbeiten.
Noch wird diese Möglichkeit einer solchen Spezialaus- oder fortbildung in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Während in die Kommissarsränge aufstiegswillige Kolleginnen und Kollegen sich neben dem Dienst das Wissen für die Zulassungsprüfung aneignen müssen und können, wird anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance genommen, ein derartiges Fernstudium offiziell und dienstlich anerkannt zu absolvieren. Dabei sind lediglich zwei Wochen pro Semester als Präsenzzeit vorgesehen; bei üblichen Semesterkosten, die jeder polizeiliche Aus- und Fortbildungsetat leisten müsste.
Leider scheint es nach unserer Meinung so zu sein, dass genau wie bei der fachorientierten Spartenausbildung unser Bundesland wieder zu den letzten gehören wird, welches dienstliche Erfordernisse anerkennt und bereitstehenden Möglichkeiten wahrnimmt. Kriminalistin bzw. Kriminalist ist ein wissenschaftlicher Beruf, der ein Studium voraussetzt. Und dass innerhalb dieser Spezialrichtung weitere besondere Fachrichtungen existieren und diese auch mit komplexer theoretischer Unterweisung unterlegt werden müssen, sollte nach unserem Ermessen eigentlich Jedem einleuchten.
Eigentlich.
Für Rückfragen:
Ronald Buck
ronald.buck (at) bdk.de