Geldwäschebekämpfung – Ist Deutschland auf dem richtigen Weg?

27.08.2022

Am 25.08.2022 stellte die Financial Action Taskforce (FATF), eine bei der OECD angesiedelten Institution, deren Aufgabe es ist, Standards bei der Bekämpfung der Geldwäsche zu setzen und diese ebenfalls zu überprüfen, ihren neuesten Bericht zu den ergriffenen Maßnahmen in Deutschland dar.
Steve Buissinne - Pixabay

Die Ausgangslage:

Deutschland mit dem wichtigen Finanz- und Aktienhandelsmarktplatz in Frankfurt am Main ist die größte Ökonomie in der EU und die viertgrößte in der Welt hinter den USA, China und Japan. Ebenso hat Deutschland die höchste Zahl an Kreditinstituten in der EU. Aufgrund der intensiven Bargeldnutzung wird Deutschland immer noch als Geldwäscheparadies angesehen. Das Risiko entdeckt zu werden ist niedrig. Die eingeführte „Beweislastumkehr“ vor allem im Bereich des Immobiliensektors hat zu einer effektiveren Geldwäschebekämpfung geführt. 

Die Entwicklung der letzten fünf Jahre:

Grundsätzlich sieht die FATF eine positive Entwicklung innerhalb der letzten fünf Jahre. So haben verschiedene Maßnahmen in Deutschland zu einem breiteren und besseren Verständnis beigetragen. Es wurden Prozesse optimiert und Maßnahmen ergriffen, um etwa den Immobiliensektor, den Bankensektor, die entstandenen Risiken durch die Covid-Pandemie oder virtuelle Vermögenswerte besser zu kontrollieren. Auch wurde die Zusammenarbeit zwischen der FIU (Financial Intelligence Unit) des Zolls und der Polizeien der Länder und des Bundes verbessert. Wobei es in der Vergangenheit auch heftige Kritik an der FIU wegen großen Halden an Vorgängen gab, die nicht abgearbeitet worden sind. Es wurden im Zuge dessen sogar Ermittlungen gegen Zollbeamte eingeleitet. Auch der Austausch in der Anti Financial Crime Alliance (AFCA), einem Zusammenschluss aus privaten und staatlichen Institutionen und Behörden ist ein positiver Schritt, der laut FATF weiter ausgebaut werden sollte.

Leider, so der Bericht, ist die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen noch nicht ausreichend. So sind etwa zusätzliche Initiativen notwendig, um die Risiken des Hawala-Banking (vertrauliches, schnelles Versenden von Bargeld durch Zwischenhändler) zu minimieren. In Anbetracht der Größe des Finanzmarktes Deutschlands ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle, die dann strafrechtlich verfolgt, also an die Polizeien weitergeleitet werden, viel zu niedrig. Auch der grenzüberschreitende Bargeldschmuggel muss stärker in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten.

Das föderale System in Deutschland verhindert zudem eine zentralisierte Fallerfassung und Geldwäscheverfolgung und muss dringend verbessert werden. Nicht selten werden z.B. Bankkonten von mehreren Staatsanwaltschaften oder Polizeidienststellen unnötigerweise gleichzeitig beauskunftet, weil in verschiedenen Bundesländern ohne das Wissen anderer Ermittlungen parallel ermittelt wird. Der Datenaustausch und Zugriff auf entsprechende Datenbanken sollte ebenso schnellstens optimiert werden. Die FATF fasst zudem zusammen, dass Deutschland eher einen reaktiven als proaktiven Ansatz fährt, um Geldwäsche zu identifizieren. Zudem ist keine wirklich klare Strategie in der Bekämpfung erkennbar. In Anbetracht der Risiken des Bargeldschmuggels fehlt es an effektiven Maßnahmen in Deutschland.

Unser Statement:

„Der Bericht der FATF zeigt viele weitere kleinere und größere Lücken in der Geldwäschebekämpfung. Wenn die Strafverfolgungsbehörden das Phänomen ernsthaft bekämpfen sollen, insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung von Schwerer Kriminalität, OK, Finanzkriminalität, Terrorismusfinanzierung und Co., dann müssen wir uns auch - und das vermissen wir häufig - über geeignetes Personal, vernünftige Ausstattung und vor allem klare Zugriffsmöglichkeiten auf notwendige Datenbanken unterhalten.“, so der Landesvorsitzende Eike Bone-Winkel.

Und weiter: „Ob es jetzt sinnvoll ist, eine neue Behörde wie das Bundesfinanzkriminalamt ins Leben zu rufen und mit der Aufstellung weitere wertvolle Zeit zu verlieren, ist fraglich, sollte für die Zukunft aber auch nicht ausgeschlossen sein. Die Ankündigung vom Bundesfinanzminister Lindner kurz vor der Veröffentlichung des Berichts der FATF wirkt eher wie ein taktisches Manöver. Es sei zum Beispiel die Frage erlaubt, wo das notwendige Personal herkommen soll. Zuerst sollte geklärt sein, wie wir uns schnellstmöglich effektiver aufstellen wollen. Sollte es dann notwendig werden, die Geldwäschebekämpfung in einer neuen Behörde zu zentralisieren, kann das erst der nächste Schritt sein.

Trotzdem werden wir als BDK alle Maßnahmen unterstützen, die die Geldwäschebekämpfung ernsthaft verbessern.“

Der geschäftsführende Landesvorstand

Quellen: 

FATF (2022): Anti-money laundering and counter-terrorist financing measures, Germany, Mutual Evaluation Report

Spiegel.de (2020): Verdacht auf Strafvereitelung - Ermittler gehen gegen Zoll-Spezialeinheit vor