Geldwäsche wird von der Politik nicht ernst genommen

27.01.2011

Breite Front aus Kriminalbeamten, Richtern, Staatsanwälten, Finanzbeamten und Zöllnern nimmt sich der Geldwäschebekämpfung an
Geldwäsche wird von der Politik nicht ernst genommen
(c) N.Schmitz / pixelio.de

Bereits vor einem Jahr war die Bundesrepublik Deutschland von der OECD massiv für Ihre mangelhafte Geldwäschebekämpfung kritisiert worden. Wie heute bekannt wurde, hält auch die EU-Kommission an ihrer Kritik fest und geht einen weiteren Schritt in Richtung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Kommission rügt nun bereits zum zweiten Mal die mangelhafte Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die auch Deutschland verpflichtet, effektiv gegen Geldwäsche vorzugehen. Diese Richtlinie aus dem Jahre 2005 wäre schon bis zum 15.12.2007 in den Mitgliedsstaaten umzusetzen gewesen.

Da offenbar sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen bislang nicht gewillt waren, die dramatische Dimension des Problems zu erkennen und wirksam gegen Geldwäsche vorzugehen, hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen nun gemeinsam mit der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG), dem Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen (DRB-NRW) und der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) eine gemeinsame Initiative gegründet. Die Bundesregierung soll damit zum Handeln gedrängt werden.

„In Deutschland werden jedes Jahr über 50 Milliarden Euro schmutziges Geld gewaschen und wir stellen weniger als ein halbes Prozent davon sicher. Es gibt nicht ein einziges Argument, das es rechtfertigen würde, hiervor die Augen zu verschließen.“, kommentieren die Sprecher der Initiative.

Nach wie vor ist es in Deutschland relativ gefahrlos möglich, in Spielbanken, Gewerbebetrieben, großen Unternehmen oder mit Hilfe von Immobiliengeschäften etc. kriminell erwirtschaftetes Geld so zu „waschen“, dass es den Anschein einer legalen Herkunft erhält. Dies lockt vor allem kriminelle Gruppierungen aus dem Ausland an und macht Deutschland für sie zu einem höchst attraktiven Standort.

„Das hat dramatische Folgen für den Wettbewerb und der Rechtsstaat gerät gehörig ins Wanken.“, bringen es die Verantwortlichen der Initiative auf den Punkt.

Bei der Überwachung des derzeitigen Geldwäschegesetzes gibt es ein wahres Wirrwarr an Zuständigkeiten. Je nach zu beaufsichtigender Branche und Aufgabe sind unterschiedliche Ministerien, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, verschiedene Abteilungen von Bezirksregierungen, berufsständische Kammern, Zoll- und Steuerbehörden oder die Kriminalpolizei zuständig.

„Es ist seit Jahren überfällig, dass die Bundesregierung mit der Faust auf den Tisch haut und die Länder zum Handeln zwingt. Sie trägt die gesamtstaatliche Verantwortung und darf nicht länger zusehen, wie jeder, von der Mafia bis zum Betrüger und Steuerhinterzieher, hier gefahrlos sein schmutziges Geld waschen kann. “, resümieren die Sprecher der Initiative abschließend.

Die gemeinsame Initiative aus den o. g. Berufsvertretungen führt in Kooperation mit der Thomas-Morus-Akademie Bensberg in der Zeit vom 26. – 28. Juni 2011 eine Fachtagung mit dem Titel „Deutschland – Ein Paradies für Geldwäscher? Der Kampf gegen die dunklen Geschäfte mit dem Geld“ durch.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter – Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Sebastian Fiedler
0152-53 61 39 81

Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e. V.
Reiner Lindemann
02841-18 06 21 14

Deutsche Steuer-Gewerkschaft
030 - 206 256 – 600

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
030 - 4081-6600