Geldrelevante Änderungen 2021

28.12.2020

Zum Jahresende flattern regelmäßig Newsletter herein, die Neuerungen im kommenden Jahr ankündigen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr erfolgt hier eine Zusammen-stellung.
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TV-L – Änderung der Entgelttabellen

Die 2019 vereinbarte Laufzeit endet in diesem Jahr nach 33 Monaten am 30. September 2021. (Anmerkung: Wir müssen davon ausgehen, dass es 2021 zu Warnstreiks kommen wird).
Zum 1. Januar 2021 wird die letzte Anhebung um 1,4 Prozent umgesetzt. Auf den Seiten des LBV BW ist die neue Entgelttabelle eingestellt.

Anpassung der Besoldungstabellen

Die Ergebnisse der TV-L-Verhandlungen wurden zuletzt auf Beamte und Versorgungsempfänger ohne zeitliche Verzögerung übertragen. Damit erfolgt ebenfalls eine Erhöhung um 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021. Hier geht es zur neuen Besoldungstabelle auf den Seiten des LBV BW. 

Kindergeld 2021

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld zum 1. Januar 2021 angepasst. Pro Kind werden 15 Euro mehr bezahlt. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. (Nähere Informationen in diesem Beitrag auf oeffentlicher-dienst-news.de).

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

„Zum 01.01.2021 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2021 von bisher 9.408 € auf 9.744 € (jährlich). Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil von 2.586 € auf 2.730 € (insgesamt also 5.460 €, einschließlich des ebenfalls auf 2.928 € erhöhten Betreuungsfreibetrags dann in Summe 8.388 € jährlich). Das LBV wird die Erhöhung der Freibeträge automatisch ab der Bezügemitteilung für Januar 2021 berücksichtigen.“ (Sammelbeitrag LBV BW)

Änderungen beim Solidaritätszuschlag

Der seit 1998 abgeführte Soli wird teilweise abgeschafft. Bisher wird der Soli fällig, wenn die Lohnsteuer bei Ehegatten 1.944 Euro im Jahr übersteigt, bei Ledigen, Geschiedenen oder dauerhaft getrennt Lebenden 972 Euro im Jahr. Diese Grenzen werden zum Jahresbeginn deutlich angehoben auf 33.912 Euro pro Jahr für alle in Steuerklasse 3 und in allen übrigen Fällen auf 16.956 Euro im Jahr. Das bedeutet beispielhaft, dass ein Lediger bis zu einem Brutto-Einkommen von rund 73.000 Euro keinen Soli mehr abführen muss. (Quelle: Haufe.de/Personal). Bei Verheirateten soll die Grenze nach Meldungen bei rund 151.000 Euro liegen (der Artikel selbst bleibt darüber im Unklaren). Zur Ergänzung der Beitrag (mit Rechner) des Bundesfinanzministeriums. Die neuen Freigrenzen werden durch das LBV automatisch berücksichtigt, siehe LBV BW. Andere Zahlen dazu gibt es bei Stiftung Warentest (Einzelveranlagung 62.127 Euro und Ehepaare 124.254 Euro).

Erhöhung des Pflegepauschbetrags

„Voraussetzungen für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist neben der häuslichen Pflege, dass der pflegende Steuerpflichtige für seine Pflege keine Einnahmen erhält.“ Für den Pflegegrad 2 können zukünftig 600 Euro, für den Pflegegrad 3 1.100 Euro geltend gemacht werden. Die Pflege von Personen der Pflegegrade 4 und 5 wird auf 1.800 Euro erhöht. (Quelle: Haufe.de/Steuern)

Änderungen bei den Behinderten-Pauschbeträgen

Bisher konnten ab einem Grad der Behinderung von 25 Pauschbeträge geltend gemacht werden. Diese Beträge werden ab 2021 alle verdoppelt. Neu ist, dass ein Pauschbetrag auch für einen Grad der Behinderung von 20 mit 384 Euro geltend gemacht werden können. Weitere Einzelheiten und Besonderheiten im Beitrag (Quelle: Haufe.de/Steuern) – siehe dazu auch Hinweise des LBV BW.

Erhöhung der Entfernungspauschale

„Bisher wird für die Wege zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer gewährt. Sie ist arbeitstäglich für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. (…) Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 0,35 Euro.“ (Quelle: Haufe.de/Personal)

Corona-Pauschale für das Homeoffice

„Steuerpflichtige [können] für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen.“ Die Pauschale kann für das Jahr 2020 und 2021 in Anspruch genommen werden, „wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.“ Die Pauschale ist gedeckelt auf 600 Euro pro Jahr (das entspricht 120 Tagen). (Quelle: Heute im Bundestag, Nr. 1370).

Steuerfreie Corona-Prämien

Für steuerfreie Corona-Prämien durch den Arbeitgeber war zunächst eine Befristung bis zum 31.12.2020 vorgesehen, damit hätte eine Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt zur Besteuerung geführt. Die Frist wurde nunmehr bis zum Juni 2021 verlängert. (Quelle: Haufe.de/Personal)

Anmerkung: Der BDK BW hat vor Weihnachten die Fraktionen im Landtag von BW angeschrieben und sie um Auskunft gebeten, wie sie zu einer Corona-Prämie für die Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg stehen. Wir werden über die Antworten an anderer Stelle berichten. 

Verbesserungen im Bereich der Ehrenamtspauschalen

Die Übungsleiterpauschale wird von 2.400 auf 3.000 Euro ab dem Jahr 2021 angehoben. Wer sich in gemeinnützigen Vereinen engagiert kann die sogenannte Ehrenamtspauschale geltend machen, die von 720 auf 840 Euro angehoben wird. (Quelle: Haufe.de/Personal)

Änderungen bei der Wohnungsbauprämie

Hier werden die Einkommensgrenzen von Alleinstehenden (von 25.600 auf 35.000 Euro) und Ehepaaren (von 51.200 auf 70.000 Euro) angehoben, ebenso die Prämien. (Quelle: Stiftung Warentest)

Rückkehr zu den alten Umsatzsteuersätzen

 Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wurde der Umsatzsteuersatz in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Diese Befristung läuft aus.