Gefahr erkannt – Gefahr nicht gebannt!

05.09.2019

Seit Ende letzten Jahres ist sie im Rohr - die neue KT-Richtlinie zur Erkennung von DNA-Kontaminationen bei DNA-Untersuchungen. Trotz vielfacher und rechtzeitiger Beratung durch den BDK erweist sie sich jetzt aber als Rohrkrepierer: Sie lässt Ermittlungen von Cold Cases unberücksichtigt!
Gefahr erkannt – Gefahr nicht gebannt!
(Quelle: Fotalia)


Drei Jahre nach Ausscheiden eines Kriminaltechnikers, Wissenschaftlers oder einer mit Spurensicherung betrauten Person müssen die in einer Eliminationsdatenbank gespeicherten DNA-Profile gelöscht werden. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen zu einem ungeklärten Tötungsdelikt findet naturgemäß meistens nach Ablauf dieser Dreijahresfrist statt. Alle möglichen Kontaminationen, die selbst bei höchstem Standard der Spurensicherung und -bearbeitung stattfinden können und die vor mehr als drei Jahren durch einen Spurenberechtigten gesetzt wurden, werden der Sachbearbeitung – wie bisher – als „unbekannte Person“ trotz vollständig vorliegendem DNA-Profil gemeldet.

Der BDK hat darauf hingewiesen und gefordert, dass der Datensatz des KT-Mitarbeiters nach dessen Ausscheiden dauerhaft und anonymisiert gespeichert bleiben muss – nur so sind Kontaminationen, die im Vorgang Verwirrungen stiften, auch nach Jahren noch zu erkennen und lösen keine unnötige Ermittlungsarbeit aus.

Der BDK zweifelt daran, dass ausreichend deutlich eingebrachte Hinweise hierzu Beachtung gefunden haben und wird die Richtlinie hinterfragen lassen. Insbesondere auch weil Gefahr besteht, dass die neue KT-Richtlinie zu rechtlichen Problemen sowohl im Rahmen der Sachbearbeitung als auch bei der weiteren justiziellen Behandlung führen dürfte und somit der Ermittlungserfolg in Frage steht. 


Jürgen Schubbert
Stellv. Landesvorsitzender 

 

 

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