FZO-Erlass - Empörung, Zorn und Gefährdung des Betriebsfriedens - Herr Minister, nehmen Sie diesen Erlass zurück!!!

08.01.2010

Herr Minister, nehmen Sie diesen Erlass zurück!!! Düsseldorf, 07.01.2010 - Durch die deutlichen Worte aus den Stellungnahmen der Personalräte aus fast allen Kreispolizeibehörden des Landes zu dem kurz vor Weihnachten vorgelegten Erlass des Innenministers zur Funktionszuordnung sieht sich der BDK in seiner Protesthaltung gegen diese Personalpolitik mehr als bestätigt.
FZO-Erlass - Empörung, Zorn und Gefährdung des Betriebsfriedens - Herr Minister, nehmen Sie diesen Erlass zurück!!!
Dieser Erlass erschüttert den Betriebsfrieden in der Polizei und zeigt eine arrogante Personalführung aus der Ferne mit dem Rechenschieber.

Der Innenminister und seine Berater haben jegliches Gefühl dafür verloren, dass es sich bei den "Funktionern A11, A12 und A13" um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt, die täglich rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger Sorge tragen. Menschen, die von ihren Vorgesetzten in der Vergangenheit beraten wurden, bestimmte Funktionen und Aufgaben zu übernehmen, um sich in dieser Organisation weiter entwickeln und ihre Karriere planen zu können.

Alle Bemühungen und Anstrengungen der Mitarbeiter und der Behördenleiter macht der Innenminister mit diesem Erlass zunichte.

Dem Polizeihauptpersonalrat wurde der Entwurf des Erlasses drei Tage vor Weihnachten vorgelegt und auch nur wegen der Bestandteile des Erlasses, die das Versetzungsverfahren betreffen. Die übrigen Bestandteile unterliegen "dank" der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes durch den Innenminister nicht mehr der Mitbestimmung.

Einige gravierende Details aus dem Erlassentwurf machen die fatalen Auswirkungen, deren Vereinbarkeit zum Art 33 des Grundgesetzes stark angezweifelt werden darf, deutlich:

  • Ziffer 2, Abs. 1 - Besetzung von Funktionen A12/A13 ohne Beförderungsentscheidung
    "Freie Funktionen der Besoldungsgruppen A12 und A13, für die innerhalb der nächsten 6 Monate keine Beförderungsstelle zur Verfügung gestellt wird, sind grundsätzlich besoldungsgleich durch Ver- und Umsetzung zu besetzen.
    Das bedeutet: Zum Abbau der vom Innenministerium rechnerisch "identifizierten" und mit Begriffen wie "Fehlsitzer und Altfälle" diskriminierten Beamtinnen und Beamten in A12 und A13 sind diese auf freiwerdende Funktionsstellen (Dienstzweig übergreifend) umzusetzen bzw. durch Versetzungen "FZO-konform" zu besetzen. Damit haben Beamtinnen und Beamte in A11 mittelfristig kaum Chancen eine Funktionsstelle zu besetzen.
  • Ziffer 3, Abs. 1 - Beförderungsmöglichkeiten müssen ausgeschrieben werden
    "Beförderungen in die Besoldungsgruppen A12 und A13 setzen eine landesweite Ausschreibung voraus… Funktionen, die bereits vor diesem Erlass besetzt wurden, ohne dass bereits eine Beförderung erfolgen konnte, sind erneut auszuschreiben".
    Das bedeutet: Auch wer bereits durch ein Auswahlverfahren erfolgreich eine Funktionsstelle erhalten hat, muss sich nun - anlässlich einer Beförderungsmöglichkeit - erneut einem landesweiten Auswahlverfahren stellen.
  • Ziffer 3, Abs. 3 - Topfscharfe Zuweisung von Beförderungsstellen
    "Soweit in den Bereichen Wachdienst, Ermittlungsdienst und Verwaltung (nur Führungsfunktionen) sowie bei der Sachbearbeitung der Schwerstkriminalität und Sachbearbeitung mit überwiegend schwierigen Aufgaben die Zahl der vorgesehenen Planstellen ausgeschöpft oder überschritten ist, kommt die Ausweisung einer Beförderungsmöglichkeit dort nicht in Betracht."
    Das bedeutet: insbesondere in den "Bereichen A12" der Kripo gibt es über einen langen Zeitraum keine Beförderungen - erst bei Unterschreiten der vorgesehenen Funktionsstellen sind Beförderungen wieder möglich - Vertrauensschutz und Drittellösung gibt es nicht mehr.

Der BDK kämpft nicht umsonst seit langer Zeit gegen eine Funktionszuordnung nach "Wolf'scher Machart". Die Forderungen und Vorschläge des BDK liegen dem Minister seit langer Zeit vor. Während der Verhandlungen um die Stellenplananhebungen hat der BDK-Landesvorstand u.a. immer wieder deutlich gemacht, dass die Kreispolizeibehörden mit nötigen Spielräumen und entsprechender Flexibilität zur Personalentwicklung ausgestattet bleiben.

Dass der Innenminister durch die verzögerte Vorlage des Erlassentwurfes mit weiten Fristen für die Ausschreibungen gute 250.000,00 Euro spart, weil Beförderungen nach A12 und A13 um etwa 6 Monate verzögert werden, rundet das miserable Management in Sachen FZO nur ab.

Nun ist der Minister am Zug, will er die von ihm in mehreren Schreiben an den BDK geforderte "sachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit" ernst genommen wissen.

Der Kampf geht weiter…

Der BDK setzt seine Protestaktionen schon am 09.01.2010 mit einer Mahnwache in Euskirchen fort. Danach erfolgt eine weitere Mahnwache in Dortmund. Am 17.01.2010 treffen wir uns um 10.00 Uhr vor dem Maritim-Hotel in Düsseldorf (Flughafen), um die Spitzen der FDP und ihre Gäste zum Neujahrsempfang zu begrüßen.

(Nähere Info zur FZO und Kampfmaßnahmen)