Fürsorge sieht wohl etwas anders aus

06.01.2017

Was lesen wir nicht alles im polizeilichen Intranet. Wichtige, skurrile, humorvolle oder auch tragische Inhalte. Manchmal aber einfach nur enttäuschende Beiträge.
Fürsorge sieht wohl etwas anders aus

So hat die Pressestelle der Polizeiinspektion Stralsund am 04.01.2017 die neuesten Personalveränderungen in ihrer Dienststelle sachlich korrekt eingestellt. Auf diese Weise war zu erfahren, dass im vergangenen halben Jahr 13 Beschäftigte der Inspektion Stralsund in den Ruhestand getreten sind. Unter diesen jetzigen Rentnern und Pensionären sind auch sechs Polizeiobermeister aus dem aktiven Dienst geschieden. Das hört sich für Außenstehende vermutlich neutral an, ist jedoch nach unserer Auffassung ein Drama mit Nachwirkung!

Polizisten der 1. Laufbahngruppe werden nach dem Ende ihrer Ausbildung zum Polizeimeister ernannt und dürfen auf zwei weitere Beförderungen zum Ober- und zum Hauptmeister rechnen. Die darüber hinaus möglichen Bonus-Beförderungen sollen hier unbeachtet bleiben. Die Ernennung zum Obermeister erfolgt in unserer Landespolizei regelmäßig in jungen Jahren des Beamten, während die letzte mögliche Regelbeförderung oft auf sich warten lässt. Wer disziplinar- oder strafrechtlich nicht auffällt, kann in Mecklenburg-Vorpommern darauf zählen, als Polizei- oder Kriminalhauptmeister in den wohlverdienten Ruhestand zu treten.

Wenn allerdings gleich sechs Kollegen als Obermeister pensioniert werden müssen, ist offenbar etwas am System nicht in Ordnung. Sicherlich sind in der Vergangenheit schon wiederholt Obermeister in den Ruhestand versetzt worden, neu scheint jetzt die Häufung zu sein. Alle sechs Mitarbeiter können unmöglich Rechtsverstöße begangen haben, die eine Beförderung zum praktischen Endamt ausschließen würden. Hier fehlte es offensichtlich ganz einfach an den entsprechenden Planstellen. Und das kann besonders bei den am wenigstens verdienenden Beschäftigten einfach nicht wahr sein und weiter hingenommen werden.

Wer in einem Unternehmen eine Stelle erhält, wird spätestens nach einer Einarbeitungszeit auch für diese Arbeit entlohnt. Nicht so im öffentlichen Dienst, wo der Beamte nach seinem Amt (Dienstrang) besoldet wird.

Selbstredend besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Beförderung, dennoch sind Beförderungen bis zum Hauptmeister üblich und nach unserer Auffassung eine Mindestanforderung. Scheinbar ist einigen Verantwortlichen in Politik und Verwaltung nicht klar, dass öffentliche Sicherheit nun einmal Geld kostet und niemals mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder unbegründeten Sparvorgaben gefährdet oder gar beeinträchtigt werden darf. Unser Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, sprach sich bereits für eine deutliche Verbesserung der Beförderungssituation in der 1. Laufbahngruppe aus. Diese muss auch gemeinsam mit dem Finanzministerium erreicht werden, da ansonsten die Schere der Ungerechtigkeit weiter auseinanderklafft und die Motivation vieler Beschäftigter weiter sinkt.

Wir hoffen, dass diese deutlichen Worte ihre Wirkung entfalten werden und zukünftig keine Obermeister mehr in den Ruhestand verabschiedet werden müssen, die sich keine Fehler haben zu Schulden kommen lassen, stets ordentlich ihren Dienst versehen haben und nur an fehlenden Planstellen gescheitert sind.

Übrigens sind fehlende Planstellen nur ein kleiner Teil der Rahmenbedingungen in unserer Landespolizei, die immer wieder von den Beschäftigten kritisiert werden und wie schon erwähnt zu sinkender Motivation, Frust oder Krankheit führen können und immer wieder führen.