Fuhrpark-Management – mehr als nur Statistik!

18.02.2022

Bei der Polizei in Baden-Württemberg sind die Einführung eines elektronischen Fahrtenbuchs und die Einrichtung von Fahrzeugpools geplant. Der Finanzausschuss des Landtags will bis Ende 2023 über ein Modellprojekt berichten.
Fuhrpark-Management – mehr als nur Statistik!

In einer Pressemeldung vom 10. Februar 2022 (Link: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/februar/192022.html ) kündigt der Finanzausschuss des Landtages an, ein aktiveres Fuhrpark-Management bei der baden-württembergischen Polizei einzuführen. Die manuellen Fahrtenbücher sollen digitalisiert werden. Damit soll unter anderem auch die wirtschaftliche Auslastung der Fahrzeuge ausgewertet werden. Die Einführung der elektronischen Fahrtenbücher wird sich allerdings noch bis mindestens Januar 2023 verzögern. Außerdem soll es ein Modellprojekt für den „temporären Verzicht auf Fahrzeuge“ geben. Der Finanzausschuss will die Entwicklung genau im Blick behalten und dem Landtag bis Dezember 2023 über die Evaluation des Modellprojekts berichten.

Der Rechnungshof hatte empfohlen, den Bedarf an Fahrzeugen bei der Polizei am tatsächlichen Personalbestand zu bemessen. Dieser Empfehlung ist das Staatsministerium –verständlicherweise – nicht gefolgt. Abgesehen von den großen Belastungen durch fehlendes Personal bei der Kriminalpolizei und insgesamt bei der Polizei, wären solche Berechnungen großen Schwankungen unterworfen, unter anderem durch Versetzungen, Abordnungen, Mutterschutz- und Elternzeiten und vieles mehr. Der Fahrzeugbedarf wird deshalb auch in Zukunft anhand der Haushaltsstellen berechnet werden. 

Die wirtschaftliche Auslastung von Fahrzeugen ist jedoch, nach Auffassung des Bund Deutscher Kriminalbeamter Baden-Württemberg (BDK BW), nicht das wichtigste Kriterium in dieser Berechnung. Niemand wartet gerne auf die Polizei! Wir werden gerufen, wenn es im sprichwörtlichen Sinne „brennt“, die Kriminalpolizei genauso, wie die Schutzpolizei. Wir kommen, wenn es zum Beispiel um Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder einen Brand geht. Dazu benötigen wir einen entsprechend ausgestatteten Fahrzeugbestand. Zum Teil eben auch mit besonderen Fahrzeugen, sei es zur Spurensicherung am Tatort oder Durchführung von Observationen. Aber vor allem mit genügend Fahrzeugen in der gesamten Fläche unseres Landes – damit wir handlungsfähig sind, wenn es darauf ankommt. 

Zur Auswertung und Evaluation der nun geplanten Projekte sollte deshalb auch die Expertise der Kriminalpolizei einbezogen werden. Es dürfen nicht nur die reinen wirtschaftlichen und statistischen Daten eine Rolle spielen.

Der BDK BW ist gerne bereit entsprechende Gespräche zu führen.

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