Frohe Weihnachten – aber nicht für alle!!

27.12.2021

Der BDK Schleswig-Holstein äußert sein Unverständnis über die entstehende "Drei-Klassen-Gesellschaft" bei den Tarifverhandlungen in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten Daniel Günther.
Frohe Weihnachten – aber nicht für alle!!
Der gespaltene Weihnachtsbaum für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu Weihnachten 2021...

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

alle Jahre wieder kommt . . . . . für einige die Enttäuschung! Seit September bin ich Pensionärssprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Die Aufgabe habe ich gern übernommen, um mich in unserem Verband für die Belange der Ruheständler zu kümmern. Der Weihnachtsbrief an die pensionierten Kolleginnen und Kollegen war gerade geschrieben.

Nun sollte die Zeit der Besinnung auf das Fest kommen, jedoch kam dann von unserer Finanzministerin Heinold die Pressemeldung, dass die Sonderzahlung zur Abmilderung besonderer Belastungen durch die Corona-Krise in Höhe von 1300 Euro nur an aktive Beschäftigte gezahlt wird. Die Finanzministerin hat sehr schnell die Katze aus dem Sack gelassen: Wie in 2019 "versprochen" inhaltsgleiche Übernahme für die Landesbeamtinnen und -beamten - aber nicht für die Ruheständler!?!

Und damit wird mit dem Ausschluss dieser Gruppe bei dem Corona-Zuschlag für mich deutlich, wie wertvoll wir Pensionärinnen und Pensionäre dem Land einmal waren, aber nicht mehr sind!

Dies sage ich Ihnen deutlich Herr Ministerpräsident und spreche hier auch im Namen des Landesvorstandes des BDK.

Für uns Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bleibt nun das Ergebnis: Noch fast ein Jahr auf die spürbare Entlastung durch diesen Verhandlungsabschluss von 2,8 Prozent warten, der im Übrigen für viele von uns mit Blick auf die Teuerungsraten und die Inflationsrate auch nicht große Zufriedenheit versprühte. Mit der Einbeziehung des Corona-Zuschlages in den Tarifvertrag öffentlicher Dienst und der geplanten Nichtzahlung dieser Landesregierung an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten konterkariert.

Nun wird aus der Zwei-Klassen-Gesellschaft

(wie oft mussten in der Übertragung des Tarifabschlusses für den Beamtenbereich Abschläge in Prozenten oder durch Zeitverschiebungen in der Erhöhung hingenommen werden)

eine Drei-Klassen-Gesellschaft.

Ist das die Art der Wertschätzung, die dieser Ministerpräsident und diese Landesregierung uns entgegenbringt?

Mittlerweile habe ich Ihr Antwortschreiben auf den offenen Protestbrief des Landes-verbandes der GdP gelesen.

Und die Enttäuschung wächst auch bei uns im BDK noch mehr!

Sehr geehrter Ministerpräsident,

wir anerkennen, dass die Aktiven im öffentlichen Dienst besonders durch die Pandemie belastet waren und sind. Aber verkennen Sie bitte nicht, dass auch die Gruppe der Ruheständler insbesondere finanzielle Belastungen zu tragen hat. In allen Bereichen des täglichen Lebens sind Preiserhöhungen stark spürbar. So steigen gerade auch wieder die Beiträge im Bereich unserer notwendigen Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich enorm. Und immer noch gibt es in Schleswig-Holstein auch bei dieser Landesregierung keine Bewegung, endlich den Selbstbehalt in der Beihilfe abzuschaffen.

Es gibt also auch in der Entlastung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger Möglichkeiten, eine Wertschätzung auszudrücken. Wir kommen darüber gerne mit Ihnen ins Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen im Namen des Landesvorstandes

Ulf Petersen

Pensionärssprecher
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Schleswig-Holstein