Fristablauf zur Meldung eines Dienstunfalls im Kontext der BAO AHR
18.06.2023
Der BDK weist darauf hin, dass in wenigen Tagen die Frist zur Meldung von (vorsorglichen) Dienstunfällen im Kontext der Einsatzbewältigung im Rahmen der BAO Ahr abläuft. Einsatzbeteiligte Kolleginnen und Kollegen wird insoweit empfohlen, zu prüfen, ob das Erlebte indes emotional verarbeitet wurde oder ggf. die Gefahr besteht, dass diese im späteren Zeitverlauf zu psychischen Beeinträchtigungen führen könnten. Für den letztgenannten Fall empfiehlt der BDK die Meldung eines Dienstunfalls über die jeweils vorgesetzten Stellen. Zur Meldung des Dienstunfalls ist das reguläre Formular zu verwenden. Auf diesem ist ein besonderes Ereignis zu einem bestimmten Ereignistag anzugeben. Weiter sind die Felder „Art der Verletzung“ und „verletzte Körperteile“ mit denEintragungen „zunächst keine“ sowie mit dem Zusatz „ggf. Spätfolgen nicht auszuschließen“ als Grund für den Antrag zu versehen. Ein Dienstunfall sollte weiterführend in jedem Fall gemeldet werden, wenn, aufgrund der Einsatzbelastung im konkreten Fall, bereits psychische Beeinträchtigungen zu verzeichnen sind. Schließlich empfiehlt der BDK einsatzinvolvierten Tarifbeschäftigten die gleichgelagerte Prüfung sowie daran anknüpfend die Eingabe einer internen Unfallmeldung bzw. zu veranlassen, diese in die Personalakte aufgenommen, damit etwaige (psychische) Spätfolgen fristgerecht dokumentiert worden sind.