Freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Polizeivollzugsdienst wieder möglich
26.10.2018
Mit dem Erlass des MI vom 17.10.2018 können Anträge von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auf ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ab sofort bis zu einer Dauer von maximal einem Jahr und bis längstens 31.12.2019 bewilligt werden.
Das ist erst einmal die gute Nachricht, denn es führt zu einer zwar geringen und kurzfristigen Entlastung der abgespannten Personalsituation, aber besser wie gar nichts. Wichtig erscheint uns damit auch, dass für ein weiteres Jahr das wichtige Erfahrungswissen der „Alten“ weiter genutzt wird und noch wichtiger, auch an die „Jungen“ weitervermittelt werden kann.
Eine vernünftige Personalplanung sieht aber anders aus. Die verlangt Kontinuität und einen vernünftigen Zeitrahmen, für alle Beteiligten. Der Dienstherr plant sein Personal und der Bedienstete sein weiteres Leben. Das neue Landesbeamtengesetz von 2010 sah die freiwillige Verlängerung bereits vor. Die Polizei brauchte mehrere Jahre bis zum „ja“, dann nach drei Jahren wieder „nein“ und jetzt wieder „ja“, ein wirklicher Plan sieht anders aus.
Warum diese rückwärtsgewandte Betrachtung, wo es jetzt wieder gut ist?
Weil es keine für die Zukunft tragende Lösung ist. Nicht für die PVB, die verlängern wollen und auch nicht für eine vorausschauende Personalplanung.
Die Verantwortlichen, damit ziele ich vordergründig auf die Politik, sollten darüber einmal ernsthaft nachdenken und sich nicht fortwährend hinter Haushaltsfragen verstecken.
Und noch einen Denkansatz, die Polizeiverwaltung, insbesondere im gehobenen Dienst, hat das gleiche Dilemma.
Hanno Schulz
Pressesprecher
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