Frau Kuder liegt falsch – Vorratsdatenspeicherung so schnell es geht

09.01.2014

Anfang dieser Woche offenbarte der neue sozialdemokratische Bundesjustizminister Heiko Maas seine für uns wenig nachvollziehbaren Bedenken gegen die versprochene Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung, weil man noch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes warten wolle. Kurz darauf zieht unsere christdemokratische Landesjustizministerin noch nach.

Auch sie äußerte in Schwerin, Verständnis für die Haltung ihres Amtskollegen zu haben: „Die Vorratsdatenspeicherung halte ich zur effektiven Strafverfolgung nach wie vor für wichtig. Wir brauchen allerdings auch Rechtssicherheit. Daher ist es sinnvoll, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten.“

Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter scheint klar, dass beide Minister offenbar einige Fakten bzw. Vorgaben nicht kennen und deshalb offensichtlich wie die frühere Bundesjustizministerin einen unverständlichen, abwartenden Kurs steuern. Im Gutachten des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes wird die Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung grundlegend befürwortet. Die entsprechende europäische Richtlinie allerdings enthalte zu rügende Kritikpunkte wie beispielsweise Ort und Dauer der Speicherung von Verkehrsdaten. Diese kritischen Punkte sind allerdings in Deutschland schon längst im Sinne des europäischen Rechts umgesetzt und so kann, ja muss das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endlich auf den Weg gebracht werden.

Die Kriminalpolizei fordert dieses Instrument nicht zum Selbstzweck und aus anderen, uns oft gerne unterstellten Gründen. Ohne die Vorratsdatenspeicherung können nun einmal zahlreiche Straftaten wie Sexualdelikte nicht mehr aufgeklärt werden. Die Kripo hat kein Interesse daran, Daten um des Sammeln willens zu sammeln. Auch wir fordern und wünschen, dass eine Auswertung gespeicherter Daten nur beim konkret vorliegenden Verdacht einer schweren Straftat, unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft und dem Vorbehalt eines richterlichen Beschlusses erfolgt. Wir erkennen selbstverständlich an, dass der Bürger ein Recht auf die Aufklärung von Straftaten aber auch den Schutz seiner Freiheitsrechte hat. Vielleicht sollten unsere Landsleute in diesem Falle weniger auf die Meinung einiger Politiker und Lobbyisten hören, es geht tatsächlich um die Aufklärung schwerer Straftaten und das im Einklang mit den bürgerlichen Grundrechten.

Also, Frau Kuder, bitte bedenken auch Sie die Fakten und setzen sich gemeinsam mit uns für ein schnelles Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.