Fragen zur vorgestellten Disziplinarstatistik der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern

24.09.2020

Am 22. September 2020 legte Innenminister Lorenz Caffier erstmals eine Statistik zu den abgeschlossenen und laufenden Disziplinarverfahren in unserer Landespolizei vor. Als Berufsverband begrüßen wir grundsätzlich dieses Vorgehen, stellen aber auch einige Fragen.
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Bei vorliegenden Hinweisen auf Verletzungen der Beamtenpflichten ist im Sinne des Beamtenrechts diesen Hinweisen gesetzlich nachzugehen. Am Ende der Ermittlungen steht die Einstellung des Verfahrens oder eine Sanktionierung, die bis zur Entlassung aus dem Dienst reichen kann. Verhängte Disziplinarmaßnahmen sollen die Betroffenen primär zur Einhaltung der Pflichten ermahnen und nicht bestrafen. In der Regel sollen diese Verfahren innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, wobei das Beschleunigungsgebot uneingeschränkt gilt. 

Die jetzt von Minister Caffier vorgelegte Disziplinarstatistik bezieht sich "leider" nur auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit Stand zum 31.08. Eine aussagekräftige Aufstellung sieht nach unserer Meinung anders aus. Um Trends oder generelle Entwicklungen abzulesen wäre es wünschenswert, die Zahlen seit dem Bestehen unserer Landespolizei vergleichen zu können. Diese Zahlen liegen dem Ministerium vor und sollten nachträglich erhoben und in den Bericht eingefügt werden.

Neben den Zahlen der eingeleiteten und abgeschlossenen Verfahren nebst ihrem Ergebnis gehören nach unserer Auffassung neben der betroffenen Behörde die Laufzeiten der Verfahren und die Begründung für eine unverhältnismäßig lange Dauer etwa durch Unterbrechungstatbestände in diese Statistik. So führt z.B. ein laufendes Strafverfahren zum gleichen Vorwurf zur Aussetzung, also zum zeitweiligen Ruhen des Disziplinarverfahrens. Allein die veröffentlichten Statistiken belegen, dass die Disziplinarverfahren vielfach ein Jahr oder noch länger, in Spitzen mehrere Jahre, dauern. Die Gründe hierfür mögen vielschichtig sein, sollten jedoch beseitigt werden, um schnellere Entscheidungen sowohl für die Organisation als auch für Betroffene herbeizuführen.

Interessant wäre auch eine Klärung der Frage, ob und wie viele Disziplinarverfahren aufgrund des ausschließlichen Willens einzelner Verantwortlicher eröffnet worden sind, ohne das tatsächliche Gründe für ein Verfahren vorlagen oder beispielsweise die Verjährung eingetreten ist. Unser Disziplinarrecht lässt im Zusammenwirken mit der aktuellen Rechtsprechung nur ein geringes Ermessen der Entscheidungsträger zu. Ermessen bedeutet aber wiederum nicht, aus persönlichen oder politischen Motiven heraus Verfahren zu führen. Und die Vorwürfe willkürlicher Disziplinarverfahren stammen nicht von uns, sondern werden in einzelnen Fällen von den Betroffenen selbst erhoben.

Minister Caffier möchte darüber hinaus eine Entfernung aus dem Dienst per Verwaltungsakt, wie dies in Baden-Württemberg möglich sei. Der BDK M-V sieht dieses Vorhaben durchaus kritisch, obwohl das BVerfG diese Vorgehensweise schon als rechtens beurteilt hat. Eine "schnellstmögliche" Entfernung aus dem Dienst ohne abschließendes gerichtliches Urteil widerspräche unserer Meinung dem Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne festgestellte Schuld“ und wäre außerdem eine klassische Vorverurteilung. Zudem würden die beteiligten Parteien durch dieses Instrument die "Rollen" tauschen, denn es müssten die Betroffenen, die aus dem Dienst entfernt sind, um ihre Rückkehr klagen, was wie in der Statistik sichtbar ist, Jahre dauern kann.

Abschließend erlauben wir uns noch einen Hinweis. Minister Caffier bezeichnet einige Disziplinar-Betroffene als Rechtsextremisten. Hier raten wir zu einer vorsichtigeren Wortwahl, auch wenn wir uns als Berufsverband jedem rechtsextremen Verdacht innerhalb der Landespolizei entschieden entgegenstellen. Jedoch liegt gegen alle diesbezüglich verfolgten Beamten derzeit lediglich ein Verdacht vor. Ob sie tatsächlich Rechtsextremisten sind, wird abschließend erst ein Gericht feststellen.

Der gf. Landesvorstand