Fortschritte an der Besoldungsfront?

20.01.2018

Noch immer schlägt die vom Finanzministerium verweigerte Nachzahlung der vorenthaltenen Besoldung in den Jahren 2008 und 2009 hohe Wellen, denn diese Weigerung bleibt rechtsstaatlich mehr als bedenklich und scheint im Sinne der Anerkennung unserer Arbeit eine zweifelsfreie Abfuhr zu sein.
Fortschritte an der Besoldungsfront?

Immer mehr betroffene Kolleginnen und Kollegen entscheiden sich dafür, gegen die Besoldung in den Jahren 2008 und 2009 Widerspruch einzulegen, sofern sie damals in einem Amt ab A 10 BBesO Verwendung fanden. Hier können wir nur zur Nachahmung auffordern. Damit zeigen wir aus unserer Sicht deutlich, dass wir einen solch ungerechten Umgang mit uns und unserer Tätigkeit nicht dulden und den ausgehandelten, faulen Kompromiss nicht akzeptieren können. Zumal sich dieser „Kompromiss“ ohnehin nicht auf die uns zustehende Nachzahlung für 2008 und 2009 bezieht, sondern eher als politisch gelungener Coup zu Ungunsten der betroffenen Beamtinnen und Beamten gelten darf.

Bereits im vergangenen Jahr hatten einige Betroffene kurz nach Bekanntwerden der beiden, unseren Protesten zugrunde liegenden, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ihren Widerspruch erklärt. Diese Widersprüche wurden dann nach unserem Wissen kurze Zeit später zurückgewiesen.

In der aktuellen Widerspruchs-Welle scheint das etwas anders zu verlaufen. Jetzt erhielten mehrere Betroffene eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass eine weitere Bearbeitung im Justiziariat erfolgt. Als positiv denkende Berufsvertretung sehen wir hierin erst einmal einen - wenn auch kleinen - Fortschritt.

Wir rufen alle Betroffenen auf, ihr Recht auf amtsangemessene Bezahlung – auch in den Jahren 2008 und 2009 – zu verteidigen und zunächst in den Widerspruch zu gehen. Wie die Beispiele rechtmäßigen Handelns in Sachsen und Baden-Württemberg zeigen, besteht unser Anspruch zu Recht und müssen endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt werden.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de