Forderung zur Verteilung der Stellen aus dem Koalitionsvertrag der bayerischen Landesregierung vom Herbst 2023

24.01.2024

Der BDK-Landesverband Bayern begrüßt ausdrücklich die Schaffung von weiteren 2.000 Stellen für die Bayerische Polizei. Wir unterstützen die Planungen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die Grenzpolizei mit 500 Stellen zu verstärken und 500 neue Stellen für den Tarifbereich zu schaffen.
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Allerdings möchten wir für den Bereich Tarif darauf hinweisen, dass es zielführend wäre, den Kriminalassistent/in im Tarifbereich einzuführen.

Bei dem Kriminalassistenten soll es sich um Angestellte im Tarifbereich handeln, welche nicht nur Schreib- oder Verwaltungsaufgaben ausüben, sondern die aufgrund einer Sonder- ausbildung, Aufgaben wie zum Beispiel, TKÜ-Abarbeitung (Telekommunikations-überwachung), Aktenführung, Auswertung von Spuren (auch digitaler Art) oder Spuren-sicherung wahrnehmen können.

Die Qualifizierung könnte sich strukturell und inhaltlich an den Beschäftigtenlehrgang I, anlehnen, wie er für Angestellte im Verwaltungsdienst in Bayern üblich ist, und gleichermaßen berufsbegleitend erfolgen.  Dieser ist dort die tarifrechtliche Voraussetzung für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben und führt zur Bezeichnung „Verwaltungsfachkraft“ (entspricht 2. QE). Da die Angestellten im Bereich der Polizei regelmäßig nur im Bereich der Kriminalpolizei solche Aufgaben erledigen, bietet sich die Bezeichnung  „Kriminal-assistent/in“  an.

 

Diese Kriminalassistenten müssen aufgrund ihres Aufgabenspektrums in der Entgeltgruppe 8 (EG 8) eingestellt werden und sollten mindestens in die Entgeltgruppe 9 (EG9) aufsteigen können, je nach fachlicher Befähigung und Leistung.

Mit diesem Modell kann die Bayerische Staatsregierung neben dem Stadtstaat Hamburg, der das Berufsbild des Kriminalassistenten bereits erfolgreich eingeführt hat, eine bundesweite Vorreiterrolle für eine moderne Kriminalitätsbekämpfung einnehmen. 

 

Für die Verteilung der noch verbleibenden 1.000 Stellen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Bayern nachfolgende Forderungen:

 

In erster Linie sollten die Präsidien (PP Oberpfalz, PP Oberfranken, PP Schwaben Süd/West), welche bei der Stellenzuteilung 2020 im Rahmen des Konzeptes Polizei 2025 weniger Stellen bekommen haben, berücksichtigt werden. So dass auch diese Präsidien den Regelschichtdienst ohne Auflösung von Teilbereichen oder gar Schwächung der Kriminalpolizei, aufrechterhalten können.

 

In zweiter Linie müssen Präsidien, welche ein Anker- oder Rückführungszentrum in ihrem Bereich haben, berücksichtigt werden. Die örtlichen Polizei- und Kriminalpolizeidienststellen am Ort der jeweiligen Einrichtungen sind personell massiv zu stärken. Bei immer stärker ansteigenden Flüchtlingszahlen werden die Aufgaben und Delikte in diesen Bereichen nicht weniger werden, selbst bei einer drastischen Steigerung der Abschiebungen. Wir müssen keine Propheten sein, um festzustellen, dass die Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren eher noch ansteigen werden.

 

Weiterhin muss aus diesem Stellenpaket die Kriminalpolizei nachhaltig gestärkt werden durch: 

 

Schaffung und Etatisieren von Kriminalkommissariaten Vermögensabschöpfung bei allen Kriminalpolizeiinspektionen mit Zentralaufgaben, sowie in den Ballungsräumen München, Nürnberg und Augsburg zentral für deren Präsidialbereiche.

 

Flächendeckende Einführung von K6 Fahndungseinheiten bei allen Kriminalpolizeiinspektionen, insbesondere auch kleineren KPIen wie Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, sowie im Bereich des PP Schwaben Süd-West. 

 

Flächendeckende Einführung von Kriminaldauerdiensten auch bei kleineren Kriminalpolizeiinspektionen, wie z.B.: KPI Ansbach, bzw. die zentralisierten KDD entsprechend personell verstärken.

 

Die Ballungsräume in Bayern, insbesondere das PP München, aber auch Nürnberg und Augsburg sehen sich einer ständig wachsenden Anzahl an BAO-Einsätzen gegenüber (wie beispielsweise in München der alljährlich wiederkehrenden -Munich Security Conference-, der IAA oder auch diversen Großveranstaltungen im sportlichen und kulturellen Bereich, wie EM, Fußball, Großkonzerten, etc).

Bei diesen Einsätzen besteht der Bedarf an der Bildung von Einsatzabschnitten „Haftsachenbearbeitung/GeSa“, „KP-Maßnahmen“ oder „Hotelwachen“. Hier requiriert sich der Großteil des eingesetzten Personals aus dem Bereich der Kriminalpolizei. Überbordende Einsatzstunden bei einer dünnen Personaldecke führen dann zu Defiziten im Bereich der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Dem muss dringend entgegengewirkt werden; nur durch eine massive Zuteilungspolitik kann der Raubbau an der Kriminalpolizei (z.B. aktuelles Personalfehl von 25 Prozent beim PP München bei K), in den nächsten Jahren ausgeglichen werden.

Die dringende Empfehlung des BDK Bayern ist es, diesen außerordentlichen Belastungen der Ballungsräume im Bereich der Kriminalpolizei, Rechnung zu tragen und dies bereits bei der Neugestaltung durch die Präsidien im Rahmen des Konzeptes „Polizei 2025“ zu berücksichtigen.

 

Auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV Bayern) braucht in Zeiten steigender Bedrohungen durch Radikalisierung und Terrorismus eine personelle Verstärkung.

 

Darüber hinaus ist daran zu denken, dass aufgrund steigender Ausbildungszahlen eine Verstetigung der Abordnungen für hauptamtliche Lehrkräfte an der HföD, Fachbereich Polizei, durch Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Dienstposten an der HföD ausgeglichen wird. 

 

Mit der Umsetzung von Polizei 2025, der zusätzlichen Stellen aus dem Koalitionsvertrag und der Berücksichtigung unserer Forderungen ist es durchaus möglich, die Bayerische Polizei, zu einer der schlagkräftigsten und bestausgebildeten Polizeien der Länder, wenn nicht sogar Europas zu formen. Als eine weitere Voraussetzung hierfür wäre noch ein Sonderprogramm zum Einstieg in die Kriminalpolizei, mit modularer Spezialausbildung, zu nennen. 

Unabdingbar ist aber auch die Nutzung von KI (Künstliche Intelligenz) bei der Polizei.

 

 

 

Jürgen Schneider

Stellv. Landesvorsitzender

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