Forderung nach amtsangemessener Alimentation
04.11.2021
Das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg hat nunmehr begonnen, die von zahlreichen Mitgliedern des BDK gestellten Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation (höhere Besoldung bzw. höhere Ruhestandsbezüge) durch einen Teilwiderspruch zu bescheiden, und zwar dahingehend, dass das Verfahren betreffend die Zeiträume vom 01.01.2013 bis 31.12.2019 ausgesetzt und im Übrigen der Widerspruch zurückgewiesen wird.
Damit setzt das Personalamt seine vorsätzliche Zermürbungstaktik fort, möglichst viele Beamtinnen und Beamte von der Klage gegen die Freie und Hansestadt abzuschrecken, um dadurch das Recht auf eine amtsangemessene Alimentation durchzusetzen. Was die bisherigen Zusagen des Personalamtes in dieser Sache wert sind, haben alle Kolleginnen und Kollegen bereits erleben dürfen. Denn hätte das Personalamt weitere Muster- bzw. Sammelklagen zugelassen oder sich an den 2011 mit den Gewerkschaften vereinbarten Gleichbehandlungsgrundsatz gehalten, wäre es niemals zu der nun einsetzenden Klagewelle gekommen. Die im Personalamt beschäftigten Entscheidungsträger und der Senat tragen unmittelbar die Verantwortung dafür, dass im Falle eines Gerichtsentscheids zugunsten der Klägerinnen und Kläger zusätzlich zu den Nachzahlungen Millionen Euro an Steuergeldern für Gerichts- und Anwaltskosten zurückgezahlt werden müssten, was durch kompetentes Handeln hätte verhindert werden können.
Wir erinnern gerne daran, dass bereits das Hamburger Verwaltungsgericht die in dieser Sache anhängigen, erfolgreichen BDK Musterklagen an das Bundesverfassungsgericht abgegeben hat, weil nicht auszuschließen ist, dass die Kläger Erfolg haben könnten.
Dass auch das Personalamt die anhängigen Musterklagen und die dadurch ausgelöste, nunmehr auf sie zurollende Klagewelle als veritable Bedrohung für die eh desolate Haushaltslage der Stadt einschätzt, belegt die bereits durch die Bürgerschaft gebildet Rückstellung i.H.v. ca. 500 Mio. EUR (Drucksache 22/3821).
Aber ist es die Schuld der Beamtinnen und Beamten sich auf ihr verfassungsgemäßes Recht zu berufen? War es etwa die Idee der Beamtinnen und Beamten beispielsweise das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld, eine wirklich freie Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr abzuschaffen, wodurch die Beschäftigten immer weniger Geld in die Taschen bekamen?
Ist es da ein Wunder, dass immer mehr Beamtenfamilien aus der Stadt für die das Dienst- und Treueverhältnis gilt, herausziehen und teilweise erhebliche Arbeitswegstecken in Kauf nehmen? Natürlich nicht!
Dass die Stadt am Kurs der voraussichtlich verfassungswidrigen Alimentation festhält und sich damit immer weiter in den Abgrund reitet, zeigt sich insbesondere durch die gerade laufende Tarifrunde, bei welcher die Tarifgemeinschaft der Länder nicht einmal auf die Forderung der Beschäftigten nach 5 % mehr Gehalt eingehen will. Trotz der im Raum stehenden nicht verfassungsgemäßen Alimentation wird nicht einmal der Versuch unternommen, für die zukünftigen Haushaltsjahre Abhilfe zu schaffen.
Da der BDK den Teilwiderspruchsbescheid auf der Grundlage einer uns erteilten rechtlichen Beratung für rechtswidrig hält, stellen wir jedem Mitglied anheim, nunmehr den BDK - Dienstrechtsschutz in Anspruch zu nehmen und nach Erteilung einer Kostendeckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung des BDK gegen den Teilwiderspruchsbescheid innerhalb der Klagefrist von einem Monat ab Zustellung des Teilwiderspruchsbescheids Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg zu erheben.
Allen BDK – Mitgliedern, die uns in der Vergangenheit Ihre Widersprüche an das Personalamt zugemailt haben, wird in diesem Zusammenhang in Kürze eine E-Mail zur weiteren Verfahrensweise zugesendet.