Forderung auf amtsangemessene Alimentation
25.02.2021
Viele Kolleginnen und Kolleginnen sind dem Rat des BDK gefolgt und haben mit den von uns und anderen Gewerkschaften im Dezember 2020 zur Verfügung gestellten Musteranträgen Widerspruch gegen die unseres Erachtens schon lange nicht mehr amtsangemessene Alimentation der Beamten der Stadt eingelegt. Mit Erfolg!!! Offensichtlich nimmt die Stadt die von den Musterklägern vorgetragenen und nunmehr vom Verwaltungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weitergegebenen Argumente sehr ernst. Aber anstatt sich einzugestehen, offensichtlich jahrelang verfassungswidrig besoldet zu haben, will sie jetzt mit harten Bandagen kämpfen und jede einst dem Gleichheitsgrundsatz und dem Rechtsfrieden geschuldete Zusage an ihren Bediensteten brechen.
Um nun der von der Stadt betriebenen „Winkeladvokatie“ erfolgreich zu begegnen, müssen wir Beschäftigte, nunmehr ebenso ins juristische „Klein, Klein“ gehen.
Aus diesem Grund empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, die ihrer Alimentation im Dezember 2020 widersprochen haben, das anhängige, von unserem Rechtsanwalt entwickelte und wegen der Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags (vgl. §§ 70 Abs. 2 i.V.m. § 60 Abs. 2 VwGO) vorsorglich um eine Versicherung an Eides Statt betr. die Gründe für die Nichteinlegung von Rechtsmitteln/Anträgen in der Vergangenheit ergänzte Musterwiderspruchsanschreiben auszufüllen und erneut an PERS 3 zu senden. Für Pensionärinnen und Pensionäre gilt hingegen das Zentrum für Personaldienste (ZPD) als Empfängerin des anhängigen Antrags und müsste dementsprechend ersetzt werden.