FG Köln zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten eines Disziplinarverfahrens
17.06.2021
Finanzgericht Köln, Urteil vom 17.06.2021, Az. 14 K 997/20. Schlagworte: Einkommenssteuer, Werbungskosten, Disziplinarverfahren.
Leitsätze: keine vorhanden
Teaser der Besprechung auf Haufe: Auch für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren wegen eines strafbaren Kommentars bei Facebook können die entstandenen Anwaltskosten als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Viel besser ist es, über den BDK-Rechtschutz abgesichert zu sein…
Fundstelle(n):
- Entscheidung im Volltext auf justiz.nrw.de
- Besprechung auf Haufe, 21.10.2021 „Kosten für Verteidigung im Disziplinarverfahren trotz strafbaren Verhaltens absetzbar“
- Besprechung auf LTO, 18.102.2021: „Anwaltskosten für Disziplinarverfahren nach strafbarem Facebook-Post absetzbar“