Feldjäger für die Landespolizei gesucht
04.04.2016
Bereits zum 1. Juli 2016 können mehrere Stellen des bisherigen mittleren Polizeivollzugsdienstes mit FeldjägerInnen besetzt werden. Dabei kann der zukünftige Einsatzort, sofern dienstlich keine Hinderungsgründe bestehen, selbst gewählt werden. Voraussetzungen für eine Einstellung sind selbstverständlich die Erfüllung der persönlichen Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis, geordnete wirtschaftliche Lebensverhältnisse, die Nichtvollendung des 40. Lebensjahres am Einstellungstag und die gesundheitliche Tauglichkeit. Darüber hinaus ist die abgeschlossene Ausbildung zum Feldjägerfeldwebel nachzuweisen.
Beim Vorliegen der genannten Einstellungskriterien werden diese besonderen Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zur Polizeiobermeisterin oder zum Polizeiobermeister ernannt. Danach stehen ihnen weitere Beförderungen bzw. Karrieremöglichkeiten offen.
Während der dreijährigen Probezeit erfolgt eine 15 Monate andauernde polizeifachliche Unterweisung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für Angehörige des ehemaligen mittleren Polizeidienstes. Darin enthalten ist eine theoretische Ausbildung ohne die übliche Laufbahnprüfung an der Fachhochschule Güstrow. Eingesetzt werden diese neuen Polizisten schon im Verlaufe ihrer Probezeit im Einzeldienst der Schutzpolizei oder anderen speziellen Bereichen unserer Landespolizei.
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 15. April 2016 eingereicht werden und sind zu richten an:
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung,
Polizei und Rechtspflege (FHöVPR)
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Zentraler Auswahl- und Einstellungsdienst
Goldberger Str. 12 – 13
18273 Güstrow
oder per E-Mail an: m.gros(at)fh-guestrow.de
Weitere Einzelheiten können hier nachgelesen werden.