Fahrzeuge müssen endlich auch für K 1 ankommen
01.03.2022
Die dienstlichen Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung haben sich in den letzten Jahren gravierend geändert.
Zahlreiche gewohnte Abläufe wurden durch Rechtsanpassungen, Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisationen und nicht zuletzt eine Verschärfung der Gefahrenlage für die persönliche Gesundheit verändert. Allein der von den schichtdienstleistenden Kriminalisten und Kriminalistinnen mitzuführende Umfang an persönlicher Schutzausstattung sowie IUK-Equipment ist beständig angewachsen und hat in den inzwischen betagten Dienstfahrzeugen kaum noch Platz. Der erfreuliche Personalaufwuchs erhöhte den Platzbedarf für zusätzliche Mitarbeiter in den Dienstfahrzeugen, Praktikanten, Hospitanten, etc.
Mehrere interne Arbeitsgruppen fanden sich zusammen und formulierten Gedanken, Anregungen und Ideen zur Gestaltung oder Ausrüstung von Innenräumen der gängigen Dienstfahrzeuge.
Nachdem auf Drängen des Gesamtpersonalrates in der letzten Wahlperiode 2016 -2020 die Beschaffung von neuen EWA (Kleinbussen) für die Abschnitte vorangetrieben und bis zur Auslieferung begleitet werden konnte, schien das Thema „Kleinbusse neutral“ auf Eis zu liegen. Dabei sind die Grund-Bedürfnisse an die Ausstattung dieser Fahrzeuge für Zivilkräfte sehr ähnlich.
Das Thema lag nicht auf Eis! Unter Beteiligung der Gesamtbeschäftigtenvertretungen konnte nunmehr die Ausschreibung für die Kleinbusse „neutral“ auf den Weg gebracht werden. Es wäre gut, wenn der Weg auch zu K1 führt.