Fahrzeugbeschaffung für die Kriminalpolizei Uniformierung der Kriminalpolizei durch Dienstfahrzeuge?
14.11.2017
Das Ministerium hat dies prüfen lassen und das Ergebnis wurde dem BDK in einem Brief mitgeteilt.
Hiernach trägt die ZPT bei der Ausschreibung der besonderen Bedürfnisse der Kriminalpolizei Rechnung. Im Ergebnis könne die Kriminalpolizei zwischen mehreren Fahrzeugherstellern und Modellen, unterschiedlichen Antriebssystemen und verschiedenen Motorleistungen sowie mindestens fünf unterschiedlichen Farben auswählen. Begründeter spezialisierter Bedarf der Kriminalpolizei werde auf Basis konkreter Angebotsfragen gedeckt.
Dies liest sich gut und hört sich auch sehr gut an. Die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei des Landes Rheinland-Pfalz stellen sich allerdings die Frage, wieso bei diesem Prozess in allen Präsidien die gleichen Fahrzeuge ankommen: aktuell überwiegend noch die B-Klasse von Mercedes. Warum kommt die oben beschriebene Vielfalt an Möglichkeiten nicht bei denen an, die die Fahrzeuge auch nutzen?
Im gleichen Schreiben ist die Rede vom „zivilen Standardfahrzeug“ der Kriminalpolizei. Möglicherweise beginnen die Irritationen bereits bei diesem Begriff. Die Fahrzeuge der Kriminalpolizei kommen bei einer Vielzahl unterschiedlicher Varianten zum Einsatz, angefangen bei kurzfristigen Observationen, verdeckten Abklärungen, als Alarmfahrzeuge bei kalendermäßig geplanten Einsätzen, als Transportmittel für Gefangene, usw..
Hierbei kommt selbstverständlich den unterschiedlichen Aufgaben-bereichen der Kommissariate eine besondere Bedeutung zu, wie z. B. OK, RG, Staatsschutz. Das Spektrum der Einsätze dieser Fahrzeuge ist groß und die Bedürfnisse der Kommissariate sind unterschiedlich.
Fakt ist, dass trotz der beschriebenen Art und Weise der Beschaffung seit Jahren gleiche Fahrzeugtypen gefahren werden und zwar über die Dauer einer Leasingperiode, d. h. regelmäßig 4 Jahre. Aktuell wurde mit der Beschaffung von VW Golf und Peugeot 308 begonnen.
Ein Lichtblick im Schreiben des Ministers ist der letzte Satz, in dem die ZPT die vorhanden Entscheidungsspielräume bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die Kriminalpolizei erneut thematisieren will. Der BDK hat in diesem Fall auch den HPR eingebunden. Wir sind gespannt wie sich das Thema entwickelt.