Fahrradleasing – endlich auch für Tarifbeschäftigte
01.03.2023
Mit Wirkung vom 01.01.2023 tritt der neue TV Radleasing BW in Kraft. Die Tarifbeschäftigten des Landes können nun bald unter den gleichen Bedingungen, wie sie bereits für Beamtinnen und Beamte des Landes gelten, ein Fahrrad bei JobBike BW leasen. Laut Verkehrsministerium wird hier aber noch eine gewisse Vorbereitungszeit benötigt, weshalb der genaue Startzeitpunkt noch nicht bekannt ist.
Landesbeamt:innen können dieses Angebot bereits seit dem 20. Oktober 2020 in Anspruch nehmen, doch den Tarifbeschäftigten im Land wurde dies seitdem verwehrt, da der TV-L die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nicht vorsieht.
Verdi hat sich jahrelang vehement dagegen gesträubt, da Arbeitnehmer:innen durch die Entgeltumwandlung auf einen Teil ihres Bruttoeinkommens verzichten und dadurch weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen, woraus leider auch weniger Rentenansprüche, Krankengeld und Arbeitslosengeld resultieren. Auch wir empfehlen sich vor der Anschaffung genau mit der Problematik auseinander zu setzen.
Dominique Möbius, Tarifsprecherin BDK-BW kommentiert hierzu: „Ich freue mich sehr, dass wir bald die Möglichkeit haben, ein Jobbike zu leasen. Ich finde es zwar durchaus wichtig, dass wir als Gewerkschaft auf die Problematiken hinweise, die das Fahrradleasing mit sich bringen kann. Es steht uns aber nicht zu, die Mitarbeitenden zu entmündigen. Bei den hohen Preisen, die für E-Bikes veranschlagt werden, ist ein Barkauf nicht für jedermann eine Option.“
Tipp: Über die Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung kann nach Anmeldung im Kundenportal ein Vergleichsrechner aufgerufen werden, welcher bei der Entscheidungsfindung (Barkauf vs. Fahrradleasing) hilft. Der Rechner ist aktuell jedoch noch nicht für Tarifbeschäftigte freigeschaltet.