Fahndungskostenpauschale und Bekleidungsgeld – Streichung mit Beigeschmack!
20.06.2019
Immer
wieder gab es heftig und emotional geführte Diskussionen über die Zahlung bzw.
Streichung der Fahndungskostenpauschale und des Bekleidungsgeldes für die
´ermittelnde` Kriminalpolizei im Land. Seit den 1990er Jahren hat sich da
nichts geändert. Längere Zeit kehrte Ruhe ein – die Pauschalen wurden gezahlt.
Und mit einem Mal „ploppt“ das Thema wieder auf, weil die Pauschalen gestrichen
werden sollen. Richtig ist, dass in der entsprechenden Regelung turnusmäßige
Überprüfungen vorgesehen sind, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der
Pauschalen noch vorliegen.
Diese Überprüfung hat nun nach uns vorliegenden Informationen ergeben, dass die
beiden Pauschalen für etliche Kollegen der ermittelnden Bereiche, z.B. in den
KKI der PD West gestrichen wurden. In der PD Ost soll es in einigen Bereichen ähnlich sein und in der PD
Süd und der PD Nord prüft man wohl. Wie schon erwähnt, ist das Prozedere so
vorgesehen und daran ist auch nichts auszusetzen! Wenn die Voraussetzungen
nicht vorliegen, dann darf auch nicht gezahlt werden. Jedoch darf und muss
diese missverständliche Regelung und deren Interpretation an sich hinterfragt
werden!
Fakt
ist, dass die Anzahl der ermittlungsintensiven Straftaten sich trotz des Rückganges
der Gesamtkriminalität in ihrer absoluten Anzahl nicht geändert hat. Vielmehr
steigen die Arbeitsraten pro Verfahren immer weiter an – beispielhaft sei nur
der sprunghaft gestiegene und sehr zeitaufwändige Einsatz von Dolmetschern bei
Vernehmungen genannt.
Dennoch werden durch unsere Kollegen wöchentlich Durchsuchungsmaßnahmen
realisiert, Ermittlungen und Befragungen vor Ort getätigt oder auch Festnahmen
durchgeführt. Wir wissen alle, dass sich polizeiliche Maßnahmen nicht nach dem
Wetter planen lassen und auch die äußeren Umstände kann man sich als
Kriminalbeamter leider nicht aussuchen. Regelmäßig haben wir es mit total
verdreckten Wohnungen, verwahrlosten Personen oder stinkenden Drogenplantagen
zu tun. Örtlichkeiten bei denen die gutbürgerliche Kleidung eines Beamten mehr
als fehl am Platze ist.
Auch
führen Kollegen immer wieder Fahndungsmaßnahmen selbst durch, weil
Fahndungskräfte schlicht nicht zur Verfügung stehen. Künftig in den KKI der PD
West und in Teilen der PD Ost ohne hierfür pauschal entschädigt zu werden.
Dazu
kommt, dass der Dienstherr von jedem Polizeibeamten erwartet, dass dieser sich
zur eigenen Gesunderhaltung sportlich fit hält, aber auch, um den
Anforderungen des Polizeiberufes gerecht werden zu können. Hierfür stellt der
Dienstherr im elektronischen Warenhaus Sportbekleidung bereit, die dort von den
Kolleginnen und Kollegen bestellt werden kann. Kolleginnen und Kollegen der
Kriminalpolizei haben allerdings auf das elektronische Warenhaus gar keinen
Zugriff, und kaufen sich seit vielen Jahren ihre Sportkleidung selbst. Dies
stellt eine immense Ungleichbehandlung zwischen den einzelnen Bereichen in
unserer Polizei dar, die durch die Streichung des Bekleidungsgeldes nun noch
weiter verschärft wird.
Mit
der Streichung der Fahndungskostenpauschale bleibt es den Kolleginnen und
Kollegen so nur übrig, ihre tatsächlichen Auslagen akribisch abzurechnen.
Unterm Strich dürften durch den Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung jeder
einzelnen Quittung sogar noch höhere Kosten auf den Dienstherrn zukommen, als wenn
er sich unserer Auffassung anschließen und die Zahlung der Pauschalen
beibehalten würde.
Derzeit
überlegt man, das Bekleidungswesen der Polizei im Land zu überarbeiten. Dazu
gehört wohl eine Anhebung des Bekleidungsbudgets als auch die Erweiterung der
Produktpalette im elektronischen Warenhaus. Diese Überlegungen sind richtig und
notwendig, denn für alle Bereiche wachsen die Anforderungen an die
polizeilichen Tätigkeiten und folglich auch an die Ausrüstungsgegenstände,
Uniformen etc. Von daher begrüßen wir diese Bestrebungen ausdrücklich! Aber
genau diese Bemühungen rufen bei den Kollegen der ermittelnden Bereiche
Unverständnis hervor. Ihre Pauschalen werden gestrichen und die Pauschalen der
Kollegen anderer Bereiche werden angehoben.
Dieses Vorgehen hat doch einen sehr faden Beigeschmack und trägt mit Sicherheit
nicht zur Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei bei. Ganz im
Gegenteil…
Wir stehen aktuell mit dem Ministerium des Innern und für
Kommunales in intensivem Kontakt, um eine Lösung im Interesse unserer
Kolleginnen und Kollegen zu erzielen.