Fachtagung des BDK - Die Aufzeichnung von Vernehmungen

30.09.2019

Transparente rechtsstaatliche Notwendigkeit oder Misstrauensbeweis? Unter dieser Fragestellung fand am Dienstag, dem 17. September 2019, im Polizeipräsidium Mainz die diesjährige Fachtagung des BDK Rheinland-Pfalz mit dem Zukunftsthema „Die Aufzeichnung von Vernehmungen" statt.
Fachtagung des BDK - Die Aufzeichnung von Vernehmungen

Nach der Begrüßung durch den Landesvorsitzenden Christian Soulier wurden einleitende Grußworte des Innenministers Roger Lewentz, sowie des Polizeipräsidenten Reiner Hamm und LKA-Präsidenten Johannes Kunz an die ca. 100 Teilnehmer gerichtet.

Eröffnet wurde die Vortragsreihe durch EKHK’in Ines Rose und EKHK Gerhard Minikus, die im Fachkommissariat K2 (Gewalt gegen Frauen und Kinder) bereits seit Jahren Videovernehmungen von Kindern und Jugendlichen durchführen und dementsprechend schon weitreichende Erfahrungen damit gesammelt haben.

Es wurden sowohl die mit einer Videovernehmung einhergehenden Vorteile, aber auch die entstehenden Probleme ausführlich dargestellt. Den Zuhörern wurde anhand der Beispiele eindrucksvoll aufgezeigt, wie dank der Videovernehmungen die Aussagen authentischer und aussagekräftiger wiedergegeben werden können, da hierbei auch die Körpersprache und die Art der Schilderung einen Gesamteindruck vermitteln, der mit einem schriftlichen Protokoll nie möglich wäre. 

Weitere Aspekte des Themas wurden anschließend durch Herrn KD Wendt, PP Berlin, im Zusammenhang mit der sogenannten Clankriminalität erörtert. Die besonderen Herausforderungen der betroffenen Ermittler und Staatsanwälte in Berlin hinsichtlich der speziellen Familienstrukturen war beeindruckend, aber auch besorgniserregend zugleich. Umso interessanter ist die Idee im Rahmen dortiger Ermittlungen die Videovernehmung als taktisches Mittel einzusetzen. 

Nach einer Pause wurden die Erfahrungen mit Videovernehmungen in einem Tötungsdelikt durch EKHK Jürgen Johnen, Hochschule der Polizei, weitergegeben und diskutiert. Anhand der Rückfragen wurde deutlich, wie interessant dieser Fall im Zusammenhang mit dieser kommenden Materie ist.

Auch bei diesem Beispiel konnte eindrucksvoll aufgezeigt werden, wie sich das Verhalten und die Körpersprache der Beschuldigten im Verlauf der Vernehmung veränderte, bis hin zum Geständnis. Außerdem wurde deutlich, dass bei einer Videovernehmung eine völlig andere Gesprächsatmosphäre herrscht als bei einer schriftlichen Vernehmung; während es bei einer schriftlich dokumentierten Vernehmung immer wieder zu Unterbrechungen des Redeflusses kommt, wenn der Vernehmende das Gesagte zu Papier bringt, entsteht bei einer Videovernehmung ein flüssiger Dialog, ohne dass der zu Vernehmende im Redefluss unterbrochen werden muss. Gleichzeitig kann der Vernehmende den Blickkontakt halten und durch die ungeteilte Aufmerksamkeit die sich möglicherweise verändernde Stimmung und die Körpersprache besser wahrnehmen.

Abschließend wurde in einem Co-Vortrag durch den BDK- Ehrenvorsitzenden Werner Märkert, zusammen mit Herrn Benjamin Gehlen, Staatsanwaltschaft Trier, der rechtliche Hintergrund erörtert. Hierbei ging es insbesondere um die strafprozessualen Maßnahmen, verbunden mit europäischem Recht, hinsichtlich der Audiovisuellen Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten mit dazugehörigem Ausblick und entsprechender Umsetzung.

Werner Märkert fasste anschließend die Themen zusammen und stellte nochmals die Vor- und Nachteile gegenüber.

Der Landesverband war mit der Veranstaltung und der großen Teilnahme sehr zufrieden und freut sich auf eine Fachtagung im Jahr 2020.