Fachtagung 2019 „Beamter vs. Dienstherr“ - Beamtenstaus, Dienst- und Disziplinarrecht, Fürsorgepflicht
25.11.2019
Dieses Mal stand im Focus, welche Rechte und Pflichten dem Beamten in Einvernahme des Dienst- und Treueverhältnis obliegen. Der Dienstherr hat jedoch auch gegenüber dem Beamten eine Fürsorgepflicht.
In seinen einleitenden Worten erläuterte der Vorsitzende des BDK Landesverbandes Sachsen, Peter Guld, warum das Thema der Fachtagung 2019 in der heutigen Zeit in den Focus gerückt werden sollte.
Ziel der Veranstaltung war es, ein Upgrade zu geltenden gesetzlichen Regelungen und Fallbeispielen zu geben, aber auch den Rahmen, wie Arbeitsbedingungen, Arbeitsklima sowie Gesundheits- oder Konfliktmanagement zu beleuchten.
Als Auftaktreferat zum Beamten- und Dienstrecht „Ist unser Job attraktiv genug?“ führte
Joachim Heißenberg, Fachlehrer der Polizeifachschule Schneeberg, aus, welche allgemeine Rechte und Pflichten der Beamte sowie auch der Dienstherr jeweils haben. Daraus ließen sich auch die Unterschiede zu einem Angestelltenverhältnis wieder erkennen.
Im Anschluss wurde durch Frau Schölzel und Herr Trinks des Referates Recht und Personal der PD Dresden in ihrem Vortrag zum Disziplinarrecht wichtige Grundsätze und Informationen erläutert. Beide Kollegen sind kurzfristig, wegen des Ausfalls des vorerst eingeladenen Referenten, eingesprungen. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön, dass Sie trotz mangelnder Vorbereitungszeit einen sehr detailreichen und interessanten Vortrag gaben!
Im dritten Beitrag sprach Herr Samper, Beauftragter der Dienststelle zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der PD Dresden, über den Umfang und Bedeutung seines Wirkungsbereiches.
Nach einem sehr guten Mittagessen erläuterte Prof. Dr. rer. Nat. Schmidt,
Prodekan der Fakultät Sozialwissenschaften der Hochschule Zittau/Görlitz, in seinem Referat zur Führungskultur „Gesundes Führen“ worauf es ankommt, wenn Führungskräfte in der heutigen Zeit mit den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert werden.
Im Schlussvortrag konnte Frau Lanz als Mobbing- und Konfliktbeauftragte des Landeskriminalamtes Sachsen in ihrem Vortrag zum Konfliktmanagement wichtige Ansatzpunkte für eine Lösung solcher vielschichtigen Probleme darlegen, die in jeder Polizeidienststelle auftreten. So wurde anhand von Beispielen deutlich, wie wichtig ein professioneller Umgang mit den Konfliktparteien und die Arbeit zertifizierte Berater bzw. Fallbegleiter sind.
Insgesamt nahmen an der Fachtagung 39 Gäste teil. Für BDK-Mitglieder war die Teilnahme natürlich kostenlos.
Der BDK Sachsen sagt noch einmal Herzlichen Dank an all die interessierten Teilnehmer/innen, vor allem aber den sechs Referenten.
Das Thema für die Fachtagung 2020 wird bereits vorbereitet.