Fachgespräch „Situation und Zukunft der Kriminalpolizei in Bayern“
15.06.2023
SV Robert Krieger (Landesvorsitzender Bayern, BDK)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr stellvertretender Vorsitzender, Frau Katharina Schulze, liebe Landtagsabgeordnete, sehr verehrte Damen und Herren!
Zunächst mal vielen Dank für die Einladung zu diesem Gespräch und die Möglichkeit, zu erhalten die Dinge aus der Sicht eines Spezialverbandes zu vermitteln. Der BDK ist, wie der Name Bund Deutscher Kriminalbeamter schon vermittelt, die Gewerkschaft der Kriminaler – eine immer wieder hochgelobte Sparte der Bayerischen Polizei, die nicht immer den Stellenwert erhält, der angemessen wäre. Viel zu lange sind die von uns propagierten Probleme bei der Kriminalpolizei in Bayern nicht ernstgenommen worden. Erst jetzt, da sich herausstellt, die Kriminalpolizei steht bei der Wahl der Spartenverwendung der Kolleginnen und Kollegen irgendwo an – wenn überhaupt – zweiter und dritter Stelle, finden wir langsam Gehör.
In zahlreichen Gesprächen mit KPI-Leitern wurde geklagt, dass die Personalgewinnung zunehmend schwieriger wird und nicht selten Interessensbekundungen für Kriminaltätigkeiten ins Leere laufen. Grundsätzlich muss daran gearbeitet werden, junge Kolleginnen und Kollegen nach der Ausbildung schnellstmöglich zur Kripo zu bekommen. Ein mühsamer Weg über die Schutzpolizei, was leider in der überalterten Generalistenausbildung in Bayern noch immer festgezurrt ist, schreckt eine Vielzahl von Interessenten ab.
Genügend Bewerber entscheiden sich gegen den Polizeiberuf, weil sie keine Uniform tragen wollen und ihnen der direkte Zugang zur Kriminalpolizei aber verwehrt wird. Bayerns Polizei ist unbestritten eine starke und effiziente Polizei.
Gerade die Spezialisten bei S und K sind hierfür federführend. Doch durch einen ganzheitlichen Ansatz wird das Spezialistentum verwaschen. Jede Sparte sollte die bestmögliche Ausbildung erhalten, um stetig wachsende Aufgaben erfüllen zu können. Eine kooperative und verzahnte Zusammenarbeit bleibt hiervon unberührt. Das Ansinnen, die Kriminalpolizei mit technischer Innovation, personalpolitischen Justierungen zu einem attraktiven Arbeitsumfeld mit guten Verdienstmöglichkeiten zu machen, kann voll und ganz unterstützt werden. Leider sehen es die Kolleginnen und Kollegen derzeit nicht so. Die Kriminalpolizei steht bei der Arbeitsplatzwahl nicht an erster Stelle, nicht einmal an zweiter.
Studienabgänger suchen ihr berufliches Heil bei S. Der alte und oft strapazierte Spruch "Wer was werden will, muss zu S" ist leider immer noch präsent und führt dazu, dass Interessenbekundungsverfahren auf K-Dienstposten immer öfter, wie schon erwähnt, ins Leere laufen. Die Kolleginnen und Kollegen, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, sind generationsbedingt anders sozialisiert als wir alten Haudegen der Polizei. Für sie stehen an erster Stelle Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, die sie bei S genügend finden.
Die finanzielle Komponente muss natürlich auch stimmen. Im Schichtdienst gibt’s eine Schichtzulage. Der DuZ ist im Schichtdienst so um die 400 bis 500 Euro im Monat, was für diese Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig ist. Flexible Gestaltung von Arbeit und Freizeit durch zahlreiche Schichtmodelle bei der Schutzpolizei ist natürlich ein wichtiges Argument. Hier kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimal gelebt werden. Die Arbeit kann um die Freizeit herumgebaut werden. Das ist bei den Kolleginnen und Kollegen natürlich auf der Prioritätenliste auch an vorderster Stelle. Für die fachlichen Sparten der Bayerischen Polizei müssen unterschiedliche fachspezifische Betrachtungsweisen für Lösungsprozesse angewandt werden.
Das Einheitsdenken und Überstülpen auf Sparten ist nicht lösungsorientiert, sondern verhindert die Lösung von fachspezifischen Problemen. Hierdurch wird die Bayerische Polizei nicht in Lager geteilt, sondern: Nur starke Teilbereiche können als erfolgreiches Ganzes zusammenwirken. Leider wurde es in den letzten Jahren verpasst, die Schieflage bei der Kriminalpolizei durch individuelle Lösungsansätze geradezuziehen. Das Festhalten an der durchgehenden Generalistenausbildung ist nicht mehr zeitgemäß. Der Polizeiberuf und das Tätigkeitsfeld der Kriminalpolizei im Besonderen leben von der Erfahrung in der Ermittlungsarbeit. Langjährig angeeigneter Erfahrungsschatz darf nicht verloren gehen. Durch Zuführung junger Kolleginnen und Kollegen zur Kripo muss der Wissenstransfer gewährleistet bleiben. Durch die Einführung des KDD anlässlich der Polizeireform beschränkt sich der Eintritt von S an K-relevanten Tatorten vielmehr auf einen Erstkontakt und Einfrieren des Tatortes.
Wir sind natürlich sehr bemüht, dass die Kriminalpolizei schnellstmöglich die Sachbearbeitung aufnimmt, um hier den größtmöglichen Erfolg zu haben. Durch die spezifische Ausbildung von Cyberkriminalisten und Wirtschaftskriminalisten wurde bereits absolut richtig auf die Herausforderungen der Phänomene Cyberkriminalität und Organisierte Kriminalität reagiert. Leider beklagen sich die Kolleginnen und Kollegen über die unterschiedliche Handhabung des Eingangsamtes bei Cybercops und Wikris. Bei der fachlich begrenzten Bewerbungsmöglichkeit auf höherwertige Dienstposten bei den Cybercops oder den Wirtschaftskriminalisten ist es natürlich schwierig. Das berufliche Weiterkommen gerade der Cyberkriminalisten ist hier sehr eingeschränkt.
Um höherwertige Dienstposten zu bekommen, kommt es nicht selten vor, dass Kolleginnen und Kollegen in andere Präsidien wechseln oder einfach zu anderen Arbeitgebern die Flucht ergreifen. Dem langjährigen Übersoll der K-Dienststellen – bedingt durch personelle Zuordnung ohne vorhandene Sollstellen – soll bei der Personalverteilung 2025 entgegengewirkt werden. Die Reform ist lange überfällig und wird bestimmt von allen begrüßt. Notwendig ist es, dass die dann vorhandenen Stellen mit Personal gefüllt werden. Die Senkung des Altersdurchschnitts von bayernweit 44,4 Jahren bei der Kriminalpolizei ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch kann man hier nicht von einer jungen Truppe sprechen. Die Tendenz in der Fläche ist eher steigend.
Die Kriminalpolizeiinspektionen sind hier nicht selten mit einem Durchschnitt von 50 Jahren behaftet. Es ist hier auch genau die Problematik ersichtlich: Junge Kolleginnen und Kollegen werden durch die Generalistenausbildung beruflich bei S sozialisiert und ziehen den Wechsel zu K erst in einem Alter um die 40 Jahre in Erwägung. Motivierte Kolleginnen und Kollegen sind bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch am Werke. Die erfolgreiche Ermittlungsarbeit darf nicht an der Sachausstattung scheitern. Moderne und effiziente Auswerterechner – unter anderem auch mit Curved-Bildschirmen – müssen hier an den Arbeitsplätzen Standard werden. Die psychische Belastung der Kolleginnen und Kollegen muss ständig beobachtet werden. Gegebenenfalls muss man auch individuelle Betreuung einsetzen. Es muss natürlich auch ein gewisser finanzieller Anreiz hier sein. Hier sollte man unbedingt auch über eine Zulage nachdenken, wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gemacht wird: 300 Euro für die Kinderporno-Sachbearbeitung.
Der BDK begrüßt natürlich die Umsetzung unserer Forderungen nach dem Ausbau der Vermögensabschöpfung, am besten in einem eigenen Kommissariat. Die Präsidien sind hier in der Verantwortung, wie Herr Gietl und Herr Klatt ja schon gesagt haben, bei der Umsetzung im Rahmen des Konzeptes - Die Bayerische Polizei 2025. Es ist hier dringend darauf zu achten, dass die individuelle Ausstattung der K-Dienststellen mit technischem Gerät auf einen hohen Standard zu heben ist.
Es wäre natürlich zielführend: Sachbearbeiterplätze sollten standardmäßig mit Laptops und Doppelbildschirmen ausgestattet sein. Auch wünschenswert wäre die Installierung leistungsfähiger Auswerte-rechner bei den KPIen, um die Auswertetätigkeit der Sachbearbeiter nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Es gibt in der Regel keine Deliktsform ohne Sicherstellung von umfangreichen digitalen Beweismitteln mehr. Durch leistungsschwache Rechner, die leider in den Kriminalpolizeiinspektionen oder bei den Kommissariaten leider noch Verwendung finden, wird die Leidensfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen schon sehr überstrapaziert.
Wie gesagt: Die Evaluierung der Polizeireform ist schon längst überfällig. Die Anwendung der Gesichtspunkte Einsatzbelastung neuer Kriminalitätsphänomene an gesellschaftliche Entwicklung wird hoffentlich bei der Konzeption Bayerische Polizei 2025 Stellenplus bei der Kriminalpolizei zur Folge haben.
Die Schwerpunktsetzung für die Überlegungen der Verbände durch die Vorgabe von Leitlinien des Innenministeriums war ja sehr zielführend. Diese Leitlinien sind: Bekämpfung der Cyberkriminalität, Bekämpfung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kinderpornografie, Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität, Forcierung und Ausbau der Vermögensabschöpfung und Optimierung der Lage-, Analyse- und Recherchekompetenz.
Sie sollen hier auch Verwendung finden und berücksichtigt werden. Fakt ist: Die Kriminalpolizei benötigt dringend junge Kolleginnen und Kollegen, die an die anspruchsvolle dienstliche Tätigkeit bei der Kriminalpolizei herangeführt werden. Es ist nicht zielführend, wenn in einer Werbekampagne mit dem Berufsbild Kriminalpolizei geworben wird und junge Leute, die sich für die Polizei oder Kriminalpolizei interessieren, erst in 10 bis 15 Jahren ihr ausgesuchtes Tätigkeitsfeld erreichen.
Es gibt genügend Bewerber, die nicht den jahrelangen Umweg über die Schutzpolizei beschreiten und direkt bei der Kriminalpolizei Dienst verrichten wollen. Hier kann auch nicht das Argument gelten, Berufseinsteigern kann man nicht zumuten, sich beim breiten Spektrum des Polizeiberufes schon frühzeitig auf ein Tätigkeitsfeld festzulegen. Ich denke, man kann einem achtzehnjährigen Abiturienten durchaus zutrauen, sich über den Unterschied eines Uniformträgers und eines Kriminalbeamten zu informieren.
Bemerkungen wie "Wer sonntags Tatort schaut, hat keine Ahnung vom Berufsbild Polizei" sind hier absolut unangebracht. Wer frägt denn einen sechzehnjährigen Berufseinsteiger, der sich für einen Handwerksberuf entscheidet, ob das sein Lebensberuf ist und ob die Berufswahl für ihn so bewusst war. Um die Personalmisere bei der Kriminalpolizei zu beenden, muss unbedingt von der nicht mehr zeitgemäßen Generalistenausbildung und der damit verbundenen zweijährigen Anschlussverwendung bei S zur Grundlagenvermittlung abgewichen werden.
Kolleginnen und Kollegen, die zwei Jahre bei S sozialisiert werden, entschließen sich in der Regel nicht unmittelbar für den Wechsel zur K. Gründe sind dafür, wie ich schon gesagt habe: Das nicht gewollte Spartenidentifikationsdenken zwischen S und K wird genau hier geprägt. Sofortige Verwendung in Führungspositionen als stellvertretender DGL ist natürlich auch ein Anreiz für die jungen Kolleginnen und Kollegen. Wie ich schon erwähnt habe, er-lauben es die Schichtmodelle, den Dienst in die Freizeit zu integrieren. Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann hier mehr gelebt werden. Familiengründung kommt dann auch noch dazu, Kinderbetreuung usw.
Ein großer finanzieller Anreiz zum Verbleib bei der Schutzpolizei: die Schichtzulage und mehrere hundert Euro DuZ. Der notwendige finanzielle Rahmen steht hier dann im Mittelpunkt, weil die Kolleginnen und Kollegen dann in ein Alter kommen, in dem sie sich auch um Eigentumserwerb kümmern. Somit sind 500 oder 600 Euro im Monat nicht verzichtbar. Der Wechsel zu K erfolgt in der Regel erst mit 30 bis 40 Jahren. Das ist eindeutig zu spät. Die Kriminalpolizei darf keine Auffangdienststelle für dienstuntaugliche oder nicht mehr schichtfähige Schutzbeamte werden.
Regelbewerber, die sich für die Kriminalpolizei entscheiden, sollen hier nicht schon bei der Einstellung abgeschreckt werden. Bei 170 Einstellungen – und geplanten 20 mehr im Jahr – muss es möglich sein, eine Truppe von 20 bis 30 K-Interessenten in einer Klasse durch das Studium zu führen. Ich glaube, ein Pilot wäre an der Zeit und würde belegen, dass un-sere Überlegungen nicht verkehrt sind. Wir haben ja schon öfter den von uns geforderten modifizierten Direkteinstieg aufgezeigt. Hier nur kurz die Fakten: Es wäre ein gemeinsamer Studienbeginn der S- und K-Bewerber zur rechtlichen Grundlagenvermittlung vorgesehen. Natürlich sollte die Durchlässigkeit des Spartenwechsel S zu K und K zu S unangetastet bleiben.
Wer sich aber für K beworben hat, soll im weiteren Verlauf – Praktikum bei der Kriminalpolizei – auf die K-Tauglichkeit begutachtet werden. Hier sind die Leiter der KPIen gefragt, ob sich die Bewerber nach Ihren Einschätzungen für den K-Beruf eignen. Der Y-Strang K muss verlängert werden und soll noch weitere intensive Grundlagenvermittlung der K-Tätigkeit umfassen. Sechs Wochen Y-Ausbildung sind hier einfach zu wenig, um Lerninhalte bezüglich dem breiten Spektrum der Kriminaltätigkeit zu vermitteln. Die Feststellung, sechs Wochen für einen Spezialisten für die spätere Verwendung bei K auszubilden, spricht nicht für die angeblich so hohe Wertschätzung der K-Sparte bei der Bayerischen Polizei. Wenn man dagegenhält, die Abschlüssler sollen zwei Jahre bei der Schutzpolizei Dienst tun, dann sieht man hier eindeutig die Wertigkeit.
Wer den K-Strang dann bewältigt hat, muss auch die Zusage bekommen, nach dem Studium einer Verwendung bei der Kriminalpolizei zugeführt zu werden. Ist es nicht Makulatur, sich im Y-Strang für K zu entscheiden und zu bewerben, obwohl man zu 90 oder zu 99 % weiß: Man wird nicht bei der Kriminalpolizei landen. Eine Anschlussverwendung bei der Schutzpolizei nach dem Studium kann durchaus hilfreich sein. Man soll aber nur auf eine kürzere Zeit, nicht auf zwei Jahre verwendet werden. Man könnte sich hier auch einen Praktikumscharakter vorstellen, um bei der Schutzpolizei laufen zu lernen. Es wird propagiert, dass die zweijährige Verwendung bei der Schutzpolizei sehr wichtige Fähigkeiten von sozialer Kompetenz, Bürgerkontakt und dienstlichen Fähigkeiten vermittelt, die der Polizist braucht. Diese Vermittlung kann aber auch bei K erfolgen.
Wer kann Spartenbeamten für die Kriminalpolizei besser Wissen vermitteln als erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die schon bei der Kriminalpolizei sind. Die jungen Kolleginnen und Kollegen sehen ihre Verwirklichung eher im S-Bereich. Ist natürlich klar: Von Montag bis Freitag Tagdienst mit gleitender Arbeitszeit ist nicht so gefragt wie Schichtmodelle bei der Schutzpolizei, die es ermöglichen, den Dienst um die Freizeit zu gestalten und individuelle familiäre Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Einführung des Flex-Tages und individuelle genehmigte Wohnraum- und Telearbeitsplätze sind der richtige Weg und dürfen nicht an fehlender Hardware scheitern. Selbstverständlich ist hier die Einsatzfähigkeit der Kommissariate immer im Auge zu behalten.
Diese muss jederzeit aufrechterhalten werden. Es ist absolut richtig, dass für den Ermittlungserfolg auch in Zukunft noch maßgeblich die kriminalistischen Grundfertigkeiten, die Erfahrungen, die Menschen- und Phänomenkenntnisse der jeweiligen Ermittler unverzichtbar sind. Auch genau deswegen müssen dringend junge Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich zu K, um den Wissenstransfer – erfahrene Kriminaler geben langjährig angeeignetes Wissen an junge Kolleginnen und Kollegen – nicht zu gefährden.
Die Ruhestandsentwicklung in 2023 und den darauffolgenden Jahren von mehr als 1.700 Polizeivollzugsbeamten bei K ist erschreckend. Es ist schon angesprochen worden: Das K-Sachbearbeiterhebungsprogramm muss weitergeführt werden. Nicht nur eine schnelle Zuführung von jungen Kolleginnen und Kollegen zur Kriminalpolizei darf ein Standbein sein, sondern auch die Dienstpostenstruktur in den Kommissariaten. Eine A 13-Sachbearbeitungsstelle darf nicht mehr unvorstellbar sein. Die Spezialisierung bei der K-Sachbearbeitung muss auch monetär attraktiv sein. Begrüßenswert ist natürlich auch der Schwerpunkt bei der Dienstpostenhebung 2023 in Bezug auf die modulare Qualifizierung. Da kommen die geplanten Hebungen fast aus-schließlich K zugute, da die Schieflage S und K erkannt bzw. von uns angemahnt wurde. Absolut richtig – das ist heute schon gefallen – ist die Verwendung von 85 % Beamtinnen und Beamten der 3. QE bei K. Die komplexe und Spezialkenntnis fordernde Sachbearbeitung macht dies notwendig.
Die ergänzenden Sachbearbeiter aus der 2. QE sind vor allem im Betäubungsmittelbereich eingesetzt und machen ihre Sache hier hervorragend. Gedankenspiele, die Quote der 2. QE bei K auszuweiten und dann in die 3. QE zu über-führen, sind unseres Erachtens nicht zielführend. K-Dienststellen verfügen nicht über einen Personalkörper wie S-Dienststellen. Wir haben keine Verfügungsgruppe. Umsteiger, die aus dem K-Dienst in der 2. QE in die 3. QE übergeführt werden, fehlen den Kommissariaten. Die Kommissariate sind sowieso auf Kante genäht. Ein zweijähriger oder mehrjähriger Ausfall würde hier hart zu Buche schlagen. Die Einstellung von Computerkriminalisten und Wirtschaftskriminalisten hat sich bewährt und soll auch fortgeführt werden. Nicht in allen Bereichen der Kriminalpolizei sind Polizeivollzugsbeamte notwendig.
Hier hat sich schon die Einstellung von Steuerfachangestellten und Arzthelferinnen bewährt, die ihren guten Dienst verrichten. Weiter kann auch zum Beispiel im Bereich der Spurensicherung und Verarbeitung – Stichwort DNA – darüber nachgedacht werden, Einstellungen zu tätigen, um die Ermittlungsbeamten zu entlasten. Der Tarifbereich kann hier wichtige Arbeiten abnehmen und auch eigeninitiativ durchführen. Bildlich gesprochen hat die Politik für das richtige ermittlerische Handwerkszeug zu sorgen. Die IP-Datenspeicherung ist für die erfolgreiche kriminalistische Sachbearbeitung unverzichtbar. Von rechtlicher Seite darf auch die Bayerische Zulagenverordnung angefasst und angepasst werden. Sonderzulagen für OpS-Kräfte der KPIZ oder auch die Kripo-Zulage, wie vorhin schon angesprochen, müssen hier Aufnahme finden. Zur Verwirklichung der bereits erwähnten Flex-Tage und Telearbeitsplätze ist es unerlässlich, die Sachbearbeiterplätze mit geeigneter Hardware auszustatten.
Laptop und Lederhose muss auch bei der Polizei in Bayern gelten. Die Erhöhung der Direkteinsteiger von 180 auf 210 und der Aufstiegsbeamten von 305 auf 335 wäre der richtige Weg. Hierüber wird nachgedacht. Hier könnte der von uns vorgeschlagene modifizierte Direkteinsteig zu K – oder nennen Sie es, wie Sie wollen –, die Direktzuführung von Sachbearbeitern zu K in einem Piloten umgesetzt werden. Die jeweilige Steigerung von Direkteinsteigern und Aufsteigern würde es ermöglichen, zu jedem Einstellungstermin eine K-Klasse zu starten.
Die zukünftige Planstellenstruktur bei der Bayerischen Polizei, insbesondere bei K, ist der Anreiz für die Kolleginnen und Kollegen, die hochkomplexe Arbeit anzugehen und zu bewältigen. Um das Erfolgsmodell Bayerische Kriminalpolizei auch in Zukunft für die immer spezielleren und komplexeren Aufgaben zu rüsten, ist es unumgänglich, junge Kolleginnen und Kollegen schnell und direkt ohne lange Verweildauer bei der Schutzpolizei an die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung heranzuführen. Hier wird keinesfalls gegen die Bedürfnisse der Bayerischen Polizei als Gesamtheitsorganisation gehandelt, sondern man vermeidet, eine unverzichtbare Sparte der Bayerischen Polizei in die Handlungsunfähigkeit zu führen.