Externes Spezialwissen willkommen – altgediente Sachbearbeiter dafür als Sitzenbleiber?

02.01.2017

Unsere Landespolizei stellt seit Jahren externe Fachleute wegen ihres enormen Fachwissens als Experten für Wirtschafts- oder Internetkriminalität ein, gerade weil dieses besondere Wissen bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung benötigt wird.
Externes Spezialwissen willkommen – altgediente Sachbearbeiter dafür als Sitzenbleiber?

Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Wie aber verhält es sich andersherum? Wie gelangen die gewollt zum „Universal“-Polizisten ausgebildeten Beschäftigten an die notwendige Fachlichkeit? Für die Aus- und Fortbildung unserer Polizei ist primär die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege verantwortlich. Wie wir schon im diesbezüglichen Artikel vom August 2016 ausführten, steht unsere Bildungseinrichtung in Güstrow für derartige spezialisierte, kriminalfachliche Fortbildungen – ohne eigene Einflussmöglichkeit – leider weder personell noch inhaltlich zur Verfügung. Somit kann die erforderliche Fachlichkeit nach Meinung unserer Berufsvertretung und der in Spezialbereichen der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzten Beschäftigten nur durch Fortbildungen oder Studien an anderen, externen Einrichtungen erworben werden.

Und das kostet die Betroffenen viel Zeit und ist mit hohen Kosten verbunden, obwohl ein solches externes Studium ausschließlich einen dienstlichen Nutzen bringen soll. Neben einigen Tausend Euro pro Semester, die unsere Kriminalisten erst einmal erübrigen müssen, ist es vor allem die fehlende Zeit, welche die Nutzung dieser Fortbildungen äußerst erschwert. Selbst berufsbegleitende Studien erfordern häufig Residenzzeiten, die mit dem zur Verfügung stehenden Urlaub oder Fortbildungs-Sonderurlaub von maximal fünf Tagen nicht abgedeckt werden können. Und auch nicht dürfen, denn der Erholungsurlaub soll der Erholung und nicht der Wissensvermittlung dienen.

Wie in dem schon angeführten früheren Beitrag des BDK studieren derzeit einige Beschäftigte unserer Landespolizei an externen Hochschulen, um das für ihre jetzige Tätigkeit in der Kripo benötigte Spezialwissen zu erlangen. In einer Dienststelle unseres Landes wurde kürzlich dazu bei einer höheren Stelle angefragt, welche Möglichkeiten einer Förderung und Unterstützung dieser Studierenden gewährt werden können, da schließlich die dienstlichen Fähigkeiten erheblich gesteigert werden und sich eine automatische Erhöhung der Qualität der Vorgangssachbearbeitung einstellt.

Die Antwort kann nur als enttäuschend bezeichnet werden.

Das Engagement der Studierenden, die erhebliche Steigerung der Qualität der kriminalistischen Arbeit oder der außerordentliche Nutzen für den Dienstherrn spielten aus unserer Sicht bei der Beantwortung der Anfrage eine zu geringe Rolle.

Obwohl eine Verbesserung der Arbeitsqualität gesehen wird und das erworbene Wissen „unter Umständen in der polizeilichen Arbeit Anwendung finden“ kann, wird keinerlei dienstliches Interesse an der Durchführung eines Fernstudiums gesehen. Ein weitgefächertes Grundwissen beim Polizeistudium reiche zusammen mit den Fortbildungs-Angeboten der Fachhochschule Güstrow aus, um den täglichen Kriminaldienst zu versehen. Obwohl fachlich höchst versierte Seiteneinsteiger unsere Landespolizei seit einigen Jahren verstärken (müssen), erfordern nach Ansicht der übergeordneten Dienststelle die Dienstposten des Polizeivollzugs nicht zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten. Selbst die bisherige Gewährung von fünf Tagen Sonderurlaub zu Zwecken der Fortbildung wird in Frage gestellt.

Der Tenor dieser Antwort überrascht uns nicht, denn er gibt die Auffassung vieler verantwortlicher Vorgesetzter zur Einheitsausbildung aller Polizisten wieder und verneint damit eine fachliche Spezialisierung in der Kriminalpolizei. Darüber hinaus wurde lediglich abgewogen, ob Freistellungen über die Regelungen des Sonderurlaubs oder der Arbeitszeit gewährt werden können.

Das Landesbeamtengesetz von Mecklenburg-Vorpommern fordert neben der Pflicht zur Teilnahme an der dienstlichen Fortbildung eine selbst bestimmte Fortbildung. Dafür hat der Dienstherr durch geeignete Maßnahmen zu sorgen. Dieser rechtlichen Regelung hat die antwortende Dienststelle offenbar keine oder eine zu geringe Bedeutung beigemessen. Genau hier aber sehen wir die Möglichkeit, die externen Studiengänge angemessen zu unterstützen. Über die Umsetzung wollen wir mit dem Minister für Inneres und Europa sprechen, um eine für alle fortbildungswilligen Polizisten in MV einheitliche Regelung zu erwirken.