EuGH zur Grenze der Gültigkeit von Europäischen Haftbefehlen

13.01.2021

EuGH, Urteil vom 13.01.2021, Az. C-414/20 PPU. Schlagworte: Europäischer Haftbefehl, EHB.
Arek Socha - Pixabay

Das Urteil enthält keine Leitsätze, hilfreich ist der Teaser aus dem u. a. Artikel aus Beck Aktuell vom 13.01.2021: 

„Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof hat Eu­ro­päi­sche Haft­be­feh­le in ge­wis­sen Si­tua­tio­nen für un­gül­tig er­klärt. Sie seien nur wirk­sam, wenn sie auf einem na­tio­na­len Haft­be­fehl oder der Ent­schei­dung eines Ge­richts mit glei­cher Wir­kung be­ruh­ten, ur­teil­te der EuGH am 13.01.2021. Hin­ter­grund ist ein Fall aus Bul­ga­ri­en. Der Mann wurde in Spa­ni­en fest­ge­nom­men und kam spä­ter in sei­ner Hei­mat in Un­ter­su­chungs­haft.“ 

Und weiter zum Sachverhalt: „Die Staatsanwaltschaft hatte einen Europäischen Haftbefehl gegen den Kriminellen erlassen, um den untergetauchten Mann über ein gegen ihn eingeleitetes Verfahren zu informieren. (…) Die EuGH-Richter befanden nun, dass der Europäische Haftbefehl in diesem Fall zwar ungültig sei. Es sei aber Sache des zuständigen nationalen Gerichts, zu entscheiden, ob dies Folgen für den inhaftierten Mann habe.“ 

 

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