EuGH zur Grenze der Gültigkeit von Europäischen Haftbefehlen
13.01.2021
Das Urteil enthält keine Leitsätze, hilfreich ist der Teaser aus dem u. a. Artikel aus Beck Aktuell vom 13.01.2021:
„Der Europäische Gerichtshof hat Europäische Haftbefehle in gewissen Situationen für ungültig erklärt. Sie seien nur wirksam, wenn sie auf einem nationalen Haftbefehl oder der Entscheidung eines Gerichts mit gleicher Wirkung beruhten, urteilte der EuGH am 13.01.2021. Hintergrund ist ein Fall aus Bulgarien. Der Mann wurde in Spanien festgenommen und kam später in seiner Heimat in Untersuchungshaft.“
Und weiter zum Sachverhalt: „Die Staatsanwaltschaft hatte einen Europäischen Haftbefehl gegen den Kriminellen erlassen, um den untergetauchten Mann über ein gegen ihn eingeleitetes Verfahren zu informieren. (…) Die EuGH-Richter befanden nun, dass der Europäische Haftbefehl in diesem Fall zwar ungültig sei. Es sei aber Sache des zuständigen nationalen Gerichts, zu entscheiden, ob dies Folgen für den inhaftierten Mann habe.“
Fundstelle(n):
- Europäischer Gerichtshof, Entscheidung im Volltext und Vorlagefragen (vorgelegt durch ein bulgarisches Gericht)
- Artikel auf Beck Aktuell vom 13.01.2021