EuGH zu den Grenzen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

17.12.2020

EuGH, Urteil vom 17.12.2020, Az. C-416/20 PPU. Schlagworte: Europäischer Haftbefehl, EHB, Vollstreckung, Auslieferung, Rechtsschutz.
Arek Socha - Pixabay

Das Urteil enthält keine eigenen Leitsätze. 

„Die Mit­glied­staa­ten müs­sen einen eu­ro­päi­schen Haft­be­fehl (EHB) auch dann voll­stre­cken, wenn der Aus­stel­lungs­mit­glied­staat nicht zu­ge­si­chert hat, dass das Recht eines in Ab­we­sen­heit Ver­ur­teil­ten auf eine neue Ver­hand­lung ge­wahrt wird“, so die treffende Ausführung im u.a. Artikel auf Beck Aktuell – und weiter: „Der EuGH stellte nunmehr klar, dass die Fälle, in denen die Mitgliedstaaten die Vollstreckung eines EHB ablehnen können, im Rahmenbeschluss über den EHB abschließend aufgezählt seien. Die vollstreckende Justizbehörde dürfe die Vollstreckung eines EHB nicht von anderen Bedingungen abhängig machen.“ 

 

Fundstelle(n):