Es ist geschafft - Dienstzweigwechsel im LKA wird erfolgen

01.02.2017

Bereits seit vielen Jahren hat der BDK immer wieder die Polizeipräsidenten auf das Problem der Kolleginnen und Kollegen des Dienstzweiges SCH innerhalb der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung angesprochen und auf diesen „nicht Fisch und nicht Fleisch“-Zustand hingewiesen.
Es ist geschafft - Dienstzweigwechsel im LKA wird erfolgen

Offensichtlich hatten die letzten Polizeipräsidenten aber kein wirkliches Interesse an oder polizeiintern auch nur eine falsche Beratung zu diesem Thema. Die verdiente Wertschätzung der SCH-Kolleginnen und -Kollegen in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung fand nicht statt.

Wie bei jedem neuen Polizeipräsidenten hatte der BDK deshalb folgerichtig auch mit Polizeipräsident Ralf Martin Meyer dieses Thema erörtert und endlich nicht nur Gehör bekommen. Vielmehr zeigte sich Polizeipräsident Meyer diesem Problem gegenüber vollkommen aufgeschlossen und hat in der Konsequenz die LKA-Leitung angewiesen, hier einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Der liegt jetzt vor und mündete in die jetzt veröffentlichte Ausschreibung für den Dienstzweigwechsel.

Jetzt mag sich der eine oder andere fragen, warum dieser Dienstzweigwechsel vermeintlich kompliziert in Form einer Ausschreibung und eines Auswahlverfahrens erfolgt. Ganz einfach: Auch hier gilt Art. 33 GG. Alle Beteiligten sind bemüht, ein rechtssicheres Verfahren auf die Beine zu stellen und dadurch Klagemöglichkeiten zu verhindern. Denn Ziel ist, den Kolleginnen und Kollegen mit dem SCH-Dienstgrad in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung endlich den lange verdienten K-Dienstgrad zu verschaffen.

So war immer das Bestreben des BDK und deshalb werden der BDK und seine Personalratsmitglieder den nun anstehenden Auswahlprozess in genau diesem Sinne kritisch-konstruktiv begleiten. Denn Wertschätzung erfolgt nicht durch Floskeln, sondern wird erst durch Handeln glaubwürdig.

diesen Inhalt herunterladen: PDF