Erweiterung der Rechtsschutzleistungen - Telefonische Erstberatung

16.12.2018

Das Rechtsschutzangebot des BDK wird nun um die Möglichkeit einer telefonischen Erstberatung durch eine Anwaltskanzlei der Roland Rechtsschutzversicherung erweitert. Ziel des Angebots ist es, den Mitgliedern unkompliziert die Möglichkeit einer ersten rechtlichen Beratung und Einordnung zu geben, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein formeller Rechtsschutzantrag gestellt werden muss.
Erweiterung der Rechtsschutzleistungen - Telefonische Erstberatung

Das Ganze gilt für das versicherte Leistungsspektrum

  • Ein anhängiges Ordnungswidrigkeiten-/ Strafverfahren im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

 

  • Ein anhängiges Verkehrsordnungswidrigkeits-/ Verkehrsstrafverfahren (Fahrer-Rechtsschutz für das Lenken von Fahrzeugen) im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeit.

 

  • Ein anhängiges Disziplinarverfahren.

 

  • Ein Rechtsstreit zwischen Mitglied und seiner Dienstbehörde.

 

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zivilverfahren (Nebenklage im Strafverfahren ist nur in begründeten Einzelfällen möglich) aus ursächlichem Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeit.

 

Die telefonische Rechtsberatung wird durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt, die auf telefonische Erstberatungen spezialisiert ist. Beraten werden alle versicherten Rechtsgebiete, ggfs. wird durch die Kanzlei ein Termin für einen Rückruf vereinbart, wenn es sich um sehr spezifische Fragestellungen, ggf. auch um länderspezifische Anliegen handelt.

 

Wie funktioniert es?

Entweder telefonisch über die Bundesgeschäftsstelle unter 030 24630450

(Für eine Kontaktaufnahme werden interessierte Mitglieder nach Prüfung der Mitgliedschaft durch die Bundesgeschäftsstelle an eine für den BDK eingerichtete Anwaltshotline vermittelt oder es wird eine Rückrufbitte notiert.)

Oder mit einer Mail an rechtsberatung@bdk.de

(Stets unter Angabe folgender Punkte:

-      vollständiger Name,

-      BDK-Mitgliedsnummer oder Geburtsdatum,

-      Kurzschilderung des Anliegens/thematische Einordnung sowie

-      Angaben der bevorzugten telefonischen Erreichbarkeiten (Zeit und Telefonnummer)).

Konnte die Fragestellung im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Wenn nicht, kann das Mitglied wie bisher auch einen Rechtsschutzantrag stellen.

Dazu bitte Kontaktaufnahme mit mir unter hanspeter.frank@bdk.de

 

Mit kollegialen Grüßen

Hans-Peter Frank
Rechtsschutzbeauftragter
BDK Landesverband BW