Werthebachkommission - BDK nimmt Empfehlungen mit gemischten Gefühlen auf

14.12.2010

Am 09.12.2010 übergab Dr. Werthebach die Empfehlungen zur Umgestaltung der Sicherheitsarchitektur des Bundes an den Minister, wenig später wurde das 147 Seiten starke Gutachten veröffentlicht. In einer ersten Presseerklärung äußerte sich der Minister zum Papier sehr wohlwollend und sagte eine kurzfristige Prüfung unter Beteiligung der Beschäftigten und der Personalvertretungen zu. Eine Sicherheitsarchitektur des Bundes wird vom BKA seit vielen Jahren gefordert. Viele, aber nicht alle der BDK-Forderungen finden sich wieder.
Werthebachkommission - BDK nimmt Empfehlungen mit gemischten Gefühlen auf
Licht am Ende des Tunnels?

Für eine eingehende Beurteilung des Gutachtens ist es noch zu früh. 147 Seiten wollen genau analysiert werden. Und natürlich gibt es auch innerhalb des BDK viel Gesprächsbedarf, etwa bei den betroffenen Kollegen des BKA und der BPOL.

Skepsis ist angebracht, denn immerhin wird mit dem Zusammenschluss von BKA und Bundespolizei das Ende der Eigenständigkeit der einzigen rein kriminalpolizeilichen Behörde in Deutschland vorgeschlagen, soll die BPOL ihre Kriminalisten und ihre korrespondierenden Zuständigkeiten verlieren und wurde der Zoll aus der Betrachtung einfach herausgenommen.

Wiesbaden als Standort des BKA steht nicht zur Debatte, so beteuerte Dr. de Maizière bereits. Das ist gut, der BDK fordert aber auch den Fortbestand der anderen BKA-Standorte.

Des weiteren bestehen Befürchtungen, dass das BKA in eine schutzpolizeilich dominierte Einheitspolizei „übernommen“ wird. Ein Fortbestehen und ein Ausbau der  Kriminalpolizei, wie sie beim BKA gelebt wurde ist bei Beibehaltung der Ausbildung, Spezialisierung und ein Verbot der Verwendung von Kripo-Beamten in schutzpolizeilichen Aufgaben unabwendbare Voraussetzung für die Mitnahme des BKA-Personals in dieser Neustrukturierung!

Die Zusammenführung in einer Behörde darf nicht zu einem „Einheitspolizisten“, oder wie es im Sprachgebrauch der Bundespolizei heißt, zur „Integrativen Aufgabenwahrnehmung“ führen, wo die Beschäftigten je nach Bedarf zwischen Schutz- und Kriminalpolizei hin- und her geschoben werden.

Die Beschäftigen der BPOL haben diverse Reformen hinter sich, die letzte ist noch immer nicht abgeschlossen, viele mussten ihren Wohnort wechseln und haben finanzielle, in manchen Fällen ruinöse Einbußen hinnehmen müssen. Eine neue „ Reform“ muss starke, allen Mitarbeitern einleuchtende Gründe vermitteln. Der letzte Reformgrund „1.000 Mann mehr auf die Straße“ hat sich als Lachnummer erwiesen, er hat allenfalls den Wasserkopf um 1.000 Mann aufgebläht.

Der BDK wünscht dem BMI, welches nun das Papier prüfen will und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet, viel Fingerspitzengefühl und Weitsicht.  Auch muss der Gefahr widerstanden werden, einen schwerfälligen Behörden-Moloch zu schaffen, dessen Nutzen lediglich in der Einrichtung neuer hochdotierter Posten an seiner Spitze besteht.

Eine Sache ist aus Sicht des BDK besonders zu beachten. Weder das BKA noch die BPOL sollten sich nach dem derzeitigen Stand als Gewinner oder Verlierer dieser anstehenden Reform sehen. Der Bund wird mit seinen spezifischen kriminalpolizeilichen Aufgaben in der Fläche der Republik präsent sein. Das kann für seine Mitarbeiter interessante neue Perspektiven mit sich bringen.

Der BDK-Verband Bund wird sich intensiv in den Prozess der Ausgestaltung der Vorschläge einbringen. Unsere Mitglieder möchten wir auffordern, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Bitte dazu unsere E-Mailadresse v.bund@bdk.de nutzen.

 

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