Änderungen der Beamtenbesoldung
08.08.2022
Zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung vom 15.11.2021 von 2,2 Prozent ab 01.08.2022 und 1,8 Prozent ab 01.08.2023 erhöht sich die Besoldung in Hessen bis 01.01.2024 um insgesamt 10 Prozent.
Darüber hinaus werden ab 01.04.2023 höhere Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder um jeweils 100 Euro pro Monat und für jedes weitere Kind um jeweils 300 Euro pro Monat. Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 werden zum 1. April 2023 in die besser bezahlte Besoldungsgruppe A 6 überführt und für die Richter- und Staatsanwaltschaft werden zum 1. April 2023 die niedrigsten beiden Erfahrungsstufen entfallen.
Die Pressemitteilung auf der Webseite des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport enthält den Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 in zwei Grundsatzurteilen feststellte, dass die Richterbesoldung in Berlin und Nordrhein-Westfalen in Teilen verfassungswidrig ist. Diese Entscheidungen haben Auswirkungen auf alle Bundesländer und den Bund. Konkret geht es um das im Grundgesetz verankerte sogenannte Alimentationsprinzip, insbesondere im Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung.
Alle Länder und der Bund sind durch das Grundgesetz verpflichtet, die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter angemessen zu besolden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 in zwei Grundsatzurteilen festgestellt, dass die Richterbesoldung in Berlin und Nordrhein-Westfalen in Teilen verfassungswidrig ist. Diese Entscheidungen haben Auswirkungen auf alle Bundesländer und den Bund. Konkret geht es um das im Grundgesetz verankerte sogenannte Alimentationsprinzip, insbesondere im Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung. Zusätzliche staatliche Sozialleistungen für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen haben in den letzten Jahren den Abstand erheblich verringert. Hier der Link zur Pressemitteilung: https://innen.hessen.de/presse/eckpunkte-fuer-kuenftige-beamtenbesoldung-praesentiert
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab am 30.11.2021 bekannt, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 zu niedrig war und damit nicht den Grundsätzen einer verfassungsmäßigen Besoldung entsprach. Das Gericht machte seine Prüfung an einem Beispiel deutlich, nachdem die Besoldung in der in Hessen niedrigsten Besoldungsgruppe A5 im Jahr 2020 ca. 8.186 Euro (ca. 683 Euro pro Monat) unter der Grundsicherung lag. Außerdem muss zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein hinreichend großer Abstand gewahrt werden. Das heißt, Beamtinnen und Beamte der höheren Besoldungsgruppen müssen wegen der höheren Wertigkeit der ihnen anvertrauten Tätigkeiten ein höheres Einkommen haben als in niedrigeren Besoldungsgruppen.
Der VGH entschied am 30.11.2021, dass die Klage ausgesetzt und zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben wird. Grund für die Aussetzung der Klage ist, dass es die alleinige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sei, über die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Besoldungsgesetzes zu entscheiden.
Der BDK Hessen begrüßt den ersten Schritt zur Anpassung der Beamtenbesoldung in Hessen. Allerdings gibt es bisher keinerlei Aussagen zu den Ersatzansprüchen aufgrund der nicht verfassungsgemäßen Besoldung ab 2013. Vermutlich wird es weitere Anpassungen inklusive möglicher Rückerstattungen erst nach der endgültigen Bestätigung des Urteils des Verwaltungsgerichtshof Hessen durch das Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht vor Ende 2023 erwartet.
Der BDK Hessen hat regelmäßig über die Entwicklung der Besoldungsklage und Tarifergebnisse berichtet. Hier die Links mit Kurzinhalt zu den Beiträgen auf der Website:
10.12.2021 - Tarifergebnis wird auf Beamte übertragen https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/aktuelle-infos-zur-besoldung
30.11.2021 – Hessische Beamtenbesoldung verfassungswidrig https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/hessische-beamtenbesoldung-war-verfassungswidrig
22.11.2021 - Verzicht auf Einrede der Verjährung in Sachen Besoldungsklage für das Jahr 2021 erklärt https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/verzicht-auf-einrede-der-verjaehrung-fuer-2021-in-sachen-besoldungsklage-durch-innenminister-erklaert
16.10.2021 – Tarifergebnis abgeschlossen https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/tarifverhandlungen-in-hessen-abgeschlossen