Erschwerniszulage/Anrechnung auf Lebensarbeitszeit
21.05.2021
Vor und während der Personalratswahlen waren die Kriminalpolizei und auch mögliche Zulagen für K Themen anderer Gewerkschaften. Dies scheint vorbei! Aktuelle Forderungen einer anderen Gewerkschaft zielen vor allem darauf ab, für die Bereitschaftspolizei eine Zulage analog WSD und Anrechnung ihrer Zughörigkeit auf Lebenszeit anzuerkennen. Die Begründung dürfte darin liegen, dass die Bereitschaftspolizei verstärkt an Wochenenden eingesetzt wird. Grundsätzlich steht der BDK einer solchen Forderung offen gegenüber, wenn sie strategisch durchdacht ist und für die gesamte Polizei des Landes Rheinland-Pfalz gleichermaßen gilt.
Es ist gerade Bestandteil der Arbeit der Kriminalpolizei auf Straftaten zu reagieren, d.h. ad hoc in der Lage zu sein, auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, kriminalpolizeiliche Lagen zu übernehmen. Dies ist in vielen Behörden der Fall, auch beispielsweise im LKA. Dort verrichten Delaborierer durchgehend Rufbereitschaft und werden zu Durchsuchungen nach Sprengstoff, Munition oder Ähnlichem hinzugerufen. Was ist mit der KT-Bereitschaft in den Präsidien, die zuletzt zu jedem WED hinzugerufen wurde. Dabei wird das als selbstverständlich erwartet, selbst wenn diese Bereitschaft nur noch mit wenigen Kolleginnen und Kollegen geleistet werden kann.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalpolizei sind mehr als erstaunt über solche aktuellen Forderungen und die Priorisierung dieser. Die Bedürfnisse der Kriminalpolizei spielen weiterhin innerhalb der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz offenbar eine untergeordnete Rolle.