Erneuter Aufruf zum Hinausschieben des Ruhestandes zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik
12.10.2015
Auf den ersten Aufruf haben sich diverse Beschäftigte unserer Landespolizei gemeldet und unterstützen bereits die Landes- und Kommunalverwaltung bei der Registrierung, Betreuung oder Unterbringung der Flüchtlinge. Da jedoch die Zahl der Schutzsuchenden unvermindert anhält, ist auch der Bedarf an Unterstützungskräften weiterhin groß. In einem zweiten Aufruf aus dem Ministerium für Inneres und Sport wurde jetzt nochmals an die Möglichkeit des späteren Eintritts in den Ruhestand erinnert.
Kandidaten sind alle Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten, die in den Jahren 2015 und 2016 die gesetzliche Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreichen und die eine Hinausschiebung ihres Ruhestandes ins Auge fassen können und wollen. Als Interessenvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten unterstützen wir dieses vorübergehende Vorhaben, denn andere Möglichkeiten bestehen offensichtlich gegenwärtig nicht.