Ermittlungen im Umfangsverfahren
18.02.2016
Als Umfangsverfahren sind solche Ermittlungsverfahren zu betrachten, die durch eine längere Ermittlungsdauer gekennzeichnet sind und den für durchschnittliche Ermittlungsverfahren aufzuwendenden Einsatz an personellen und sachlichen Mitteln bei Polizei (und Staatsanwaltschaft) nicht unerheblich übersteigen. Indikatoren hierfür können beispielsweise die Vielzahl der zu verfolgenden Straftaten, der Tatverdächtigen, der Geschädigten bzw. der Umfang der auszuwertenden Beweismittel sein.
Umfangsverfahren werden üblicherweise in Ermittlungsgruppen
abgearbeitet. Während Tötungsdelikte seit jeher in Kommissionen
aufgeklärt werden hat sich die Arbeit in Ermittlungsgruppen bei der
Bekämpfung des Wohnungseinbruchs, der KFZ-Kriminalität und anderen
Seriendelikten als erfolgstreibender Faktor etabliert.
In diesem
Kontext gilt es die zur Verfügung stehenden taktischen und operativen
Maßnahmen mit entsprechenden Ressourcen in angemessenem Rahmen und
zielorientiert auszuschöpfen. Das Seminar bietet die Möglichkeit für
Angehörige von Strafverfolgungsbehörden die für die Bearbeitung von
Umfangsverfahren notwendigen rechtlichen und taktischen Kenntnisse zu
gewinnen und zu vertiefen. In einer Simulation erarbeiten die
Teilnehmer/innen in Arbeitsgruppen ein Umfangsverfahren von der
Planungsphase bis zum Übergang in eine offene Ermittlungsphase.
Tagungsbeitrag:
330,00 € (280,00 € für BDK-Mitglieder bei Selbstfinanzierung!!!)
Hinweis
Mitglieder des BDK Baden-Württemberg erhalten einen obligatorischen Kostenzuschuss von 50 Euro bei Selbstfinanzierung.
Leistungen:
Veranstaltungsteilnahme inkl. Übernachtung und
Verpflegung.
Rückfragen & Informationen unter
- Telefon: 030-24630450
- Telefax: 030-246304529
- E-Mail: kripo.akademie@bdk.de